Im Rahmen der externen Qualitätssicherung sind Krankenhäuser dazu verpflichtet, patientenbezogene Daten zu Zwecken der Qualitätssicherung zu erheben und an Dritte zu übermitteln. Die PatientInnen und Patienten sind hierüber zu informieren. Unter den folgenden Links finden Sie Informationen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Datenerhebung bei gesetzlich versicherten Patienten: