Stationäre geriatrische Rehabilitation (§111 SGB V)

Ger­ia­tri­sche Re­ha­bi­li­ta­ti­on

Celler Straße 38, 38114 Braunschweig
Fax: +49 531 595 3499

Die Indikation zur stationären geriatrischen Rehabilitation ist nur gegeben, wenn keine Krankenhausbehandlung notwendig ist und andererseits ambulante Behandlungsmöglichkeiten nicht ausreichen, um das Behandlungsziel zu erreichen.

Bei welchen Krankheitsbildern ist das Behandlungsverfahren geeignet?

Die geriatrische Rehabilitation folgt dem Grundsatz „Reha vor Pflege“ und ist eine Leistung, die gesondert vom behandelnden Arzt bei der Krankenkasse beantragt werden muss. Dabei müssen Kontraindikationen und Voraussetzungen der Rehabilitation berücksichtigt werden.

Voraussetzungen sind:

  • Der Patient ist ein geriatrischer Patient (s.o.)
  • Er ist rehabedürftig
  • Er ist rehafähig
  • Es liegt eine positive Rehabilitationsprognose vor
  • Das angegebene Rehabilitationsziel ist realistisch und alltagsrelevant

Kontraindikationen sind:

  • fehlende Zustimmung oder Motivation des Patienten
  • Begleiterkrankungen oder Symptome, die eine aktive Teilnahme verhindern, wie z. B. Desorientiertheit, Weglauftendenz, schwere psychische Störungen wie schwere Depression oder akute Wahnsymptomatik

Welche Ziele hat die Behandlung?

Es müssen konkrete Rehabilitationsziele formuliert werden:

  • Erreichen des Bett-Stuhl-Transfers
  • selbstständige Nahrungsaufnahmen, selbstständige Körperpflege incl. An- und Auskleiden
  • Gehfähigkeit innerhalb und außerhalb der Wohnung oder
  • Tagesstrukturierung