Betreuungsverfügung
In einer Betreuungsverfügung können Sie in diesem Fall schon jetzt Menschen benennen, die Sie als etwaigen Betreuer wünschen oder gerade nicht wünschen. Wenn Sie niemanden bevollmächtigen wollen oder niemanden kennen, dem Sie so viel Vertrauen entgegenbringen können, können Sie es dem Betreuungsgericht überlassen, Ihnen im Bedarfsfall einen gesetzlichen Betreuer zu bestellen.
In einer Betreuungsverfügung können Sie Ihre Vorstellungen aufschreiben, die Sie im Fall Ihrer Betreuungsbedürftigkeit umgesetzt wissen möchten. Beispiele:
- Möchten Sie, wenn es einmal notwendig werden sollte, in ein bestimmtes Pflegeheim?
- Welche der Ihnen nahestehenden Personen soll immer Zugang zu Ihnen haben?
- Wollen Sie Nichten, Neffen, Enkelkindern, Freunden regelmäßig bestimmte Geschenke / Zuwendungen machen lassen?
Ein Formular für eine Betreuungsverfügung, finden Sie auf Seite 27 in der Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter".