Schwerpunkt Neonatologie im Gebiet Kinder- und Jugendmedizin
Dr. Jost Wigand Richter
Das Klinikum Braunschweig ist ermächtigt, die Facharztweiterbildung Schwerpunkt Neonatologie durchzuführen.
Weiterbildungsziel
Ziel der Weiterbildung ist aufbauend auf der Facharztweiterbildung die Erlangung der Schwerpunktkompetenz Neonatologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit
36 Monate bei einem Weiterbildungsermächtigten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1, davon können
- bis zu 12 Monate während der Facharztweiterbildung abgeleistet werden
- 6 Monate in Anästhesiologie oder Frauenheilkunde und Geburtshilfe angerechnet werden
Weiterbildungsinhalt
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Erkennung, Überwachung und Behandlung von Störungen und Erkrankungen der postnatalen Adaptation und Unreife bei Früh- und Neugeborenen
- der Erkennung und Behandlung von Störungen der Kreislaufumstellung, der Temperaturregulation, der Ausscheidungsfunktion und des Säure-Basen-, Wasser- und Elektrolythaushaltes sowie des Bilirubinstoffwechsels mit Indikation zur Austauschtransfusion
- den Besonderheiten der medikamentösen Therapie bei Früh- und Neugeborenen
- der Erkennung und Behandlung prä-, peri- und postnataler Infektionen und Stoffwechselstörungen des Neugeborenen
- der Erkennung und Behandlung der Störungen des Sauerstofftransportes und der Sauerstoffaufnahme einschließlich der Frühgeborenen-Retinopathie und des Atemnotsyndroms
- der enteralen und parenteralen Ernährung von Früh- und Neugeborenen
- der Erstversorgung und Transportbegleitung von schwerkranken und vital gefährdeten Früh- und Neugeborenen
- der Primärversorgung und Reanimation des Früh- und Neugeborenen
- intensivmedizinischen Messverfahren und Maßnahmen einschließlich zentralvenösen Katheterisierungen und Pleuradrainagen
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
- Kreißsaalerstversorgung von Früh- und Neugeborenen mit vitaler Bedrohung
- Behandlung von komplizierten neonatologischen Krankheitsbildern einschließlich untergewichtiger Frühgeborener (< 1.500 g), insbesondere Surfactantmangel, Sepsis, nekrotisierende Enterokolitis, intrakranielle Blutung, Hydrops fetalis
- entwicklungsneurologische Diagnostik
- differenzierte Beatmungstechnik und Beatmungsentwöhnung einschließlich Surfactantbehandlung
- Stickoxidtherapie
Ablauf im Klinikum Braunschweig
Ziel der Weiterbildung im Schwerpunkt Neonatologie ist die Befähigung, sämtliche neonatologischen Fragestellungen eigenverantwortlich und fachkompetent entsprechend dem aktuellen, evidenzbasierten wissenschaftlichen Kenntnisstand zu bearbeiten, ggf. in Zusammenarbeit mit der Geburtshilfe, der Kinderchirurgie, der Kinderkardiologie, der Humangenetik etc. Das beinhaltet den entsprechenden Erwerb von Wissen (durch aktive und passive Teilnahme an internen und externen Weiterbildungsveranstaltungen und Kongressen der Fachgesellschaft, aktive Erstellung von abteilungsinternen Leitlinien, Nutzung der abteilungsinternen Bibliothek im Arztzimmer bzw. beim leitenden Arzt sowie der vom Klinikum online zur Verfügung gestellten Zugriff auf Fachzeitschriften etc.) und Erlernen der typischen Fertigkeiten im Fachbereich.
Der Ablauf der strukturierten Weiterbildung im Schwerpunkt Neonatologie gliedert sich in folgende Phasen:
- Orientierung und Einarbeitung in die Grundlagen
- Vertiefungsphase
- Zunehmende Selbstständigkeit
Die Weiterbildung im Schwerpunkt Neonatologie dauert mindestens drei Jahre. Nach den Vorgaben der aktuell gültigen Weiterbildungsordnung kann davon ein Jahr aus der Weiterbildungszeit zum Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin anerkannt werden, wenn diese in einer entsprechenden Weiterbildungsstätte erfolgt ist. Der Arzt/die Ärztin in der Weiterbildung hat eigenverantwortlich die in der Weiterbildungsordnung geforderten Inhalte nachvollziehbar zu dokumentieren, die jeweiligen Mindestzahlen richten sich nach der jeweils gültigen Weiterbildungsordnung.
Aufgrund des hohen Patientenaufkommens und dem Status eines Maximalversorgers können die Anforderungen an die Schwerpunktweiterbildung in der Regel innerhalb der Mindestweiterbildungsdauer vollständig erfüllt werden. Bei Teilzeitbeschäftigung verlängert sich die Mindestweiterbildungszeit entsprechend.