Kinder- und Jugendmedizin
Prof. Dr. Hans Georg Koch
Dr. Jost Wigand Richter
Das Klinikum Braunschweig ist ermächtigt, die Facharztweiterbildung Kinder- und Jugendmedizin durchzuführen.
Weiterbildungsziel
Ziel der Weiterbildung im Gebiet Kinder- und Jugendmedizin ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit
60 Monate bei einem Weiterbildungsermächtigten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1, davon
- 6 Monate in der intensivmedizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen
- können bis zu 12 Monate im Gebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder Kinderchirurgie oder
- 6 Monate in anderen Gebieten angerechnet werden
- können bis zu 12 Monate in den Schwerpunktweiterbildungen des Gebietes angerechnet werden
- können bis zu 24 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in:
- der Beurteilung der körperlichen, sozialen, psychischen und intellektuellen Entwicklung des Säuglings, Kleinkindes, Kindes- und Jugendlichen
- der Erkennung und koordinierten Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten im Kindes- und Jugendalter
- der Gesprächsführung mit Kindern und Jugendlichen und der Gesundheitsberatung/-vorsorge einschließlich ihrer Bezugspersonen
- Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennungsmaßnahmen einschließlich orientierende Hör- und Sehprüfungen
- der Prävention
- der Behandlung im familiären und weiteren sozialen Umfeld und häuslichen Milieu einschließlich der Hausbesuchstätigkeit und sozialpädiatrischer Maßnahmen
- der Einleitung und Durchführung rehabilitativer Maßnahmen sowie der Nachsorge
- der Erkennung und Behandlung angeborener und im Kindes- und Jugendalter auftretender Störungen und Erkrankungen einschließlich der Behandlung von Früh- und Reifgeborenen
- den Grundlagen hereditärer Krankheitsbilder einschließlich der Indikationsstellung für eine humangenetische Beratung
- der Erkennung und Behandlung von bakteriellen, viralen, mykotischen und parasitären Infektionen einschließlich epidemiologischer Grundlagen
- altersbezogenen neurologischen Untersuchungsmethoden und der Differentialdiagnostik neurologischer Krankheitsbilder
- der Reifebeurteilung von Früh- und Neugeborenen und Einleitung neonatologischer Behandlungsmaßnahmen
- Durchführung und Beurteilung entwicklungs- und psychodiagnostischer Testverfahren und Einleitung therapeutischer Verfahren
- orientierenden Untersuchungen des Sprechens, der Sprache und der Sprachentwicklung - der Entwicklung und Erkrankung des kindlichen Immunsystems
- der Prävention, Erkennung und Behandlung gebietsbezogener allergischer Erkrankungen
- der Erkennung und Behandlung von Störungen des Wachstums und der Pubertätsentwicklung
- psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen und psychosozialen Zusammenhängen
- ernährungsbedingten Gesundheitsstörungen einschließlich diätetischer Behandlung und Schulung
- der Betreuung und Schulung von Kindern und Jugendlichen mit chronischen Erkrankungen, z. B. Asthmaschulung, Diabetesschulung - der Gewalt- und Suchtprävention
- der Sexualberatung
- der Erkennung und Bewertung von Kindesmisshandlungen und Vernachlässigungen, von sozial- und umweltbedingten Gesundheitsstörungen
- der Behandlung akuter und chronischer Schmerzzustände
- der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung und -behandlung für Laboruntersuchungen und Einordnung der Ergebnisse in das jeweilige Krankheitsbild
- der Indikationsstellung und Überwachung logopädischer, ergo- und physiotherapeutischer sowie physikalischer Therapiemaßnahmen
- der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie
- der Erkennung und Behandlung akuter Notfälle einschließlich lebensrettender Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen und Wiederbelebung einschließlich bei Früh- und Neugeborenen
- der intensivmedizinischen Basisversorgung
- der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patienten
- interdisziplinärer Koordination einschließlich der Einbeziehung weiterer ärztlicher, pflegerischer und sozialer Hilfen in Behandlungs- und Betreuungskonzepte
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
- Kinder- und Jugendlichen-Vorsorgeuntersuchungen
- Elektrokardiogramm einschließlich Langzeit-EKG
- Langzeit-Blutdruckmessung
- spirometrische Untersuchungen der Lungenfunktion
- orientierende Hör- und Seh-Screening-Untersuchungen
- unspezifische und allergenvermittelte Provokations- und Karenztests einschließlich epikutaner, kutaner und intrakutaner Tests sowie Erstellung eines Therapieplans 6
- Hyposensibilisierung
- Ultraschalluntersuchungen des Abdomens, des Retroperitoneums, der Urogenitalorgane, des Gehirns, der Schilddrüse, der Nasennebenhöhlen sowie der Gelenke einschließlich der Säuglingshüfte
- Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich der Gewinnung von Untersuchungsmaterial
- Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale und parenterale Ernährung
- Phototherapie
Ablauf im Klinikum Braunschweig
Die Weiterbildung in Kinder- und Jugendmedizin sieht folgenden Ablaufplan vor:
- 6 Monate Einsatz auf der Station K1 (Allgemeine Pädiatrie und Schwerpunkt Neuropädiatrie)
- 6 Monate auf der Station K2 (Allgemeinpädiatrie und Schwerpunkt Gastroenterologie)
- 6 Monate Station K3 (Früh- und Neugeborene, nicht intensivpflichtig)
- 12 Monate Station K4 (Kinder-Intensivstation, Neonatologie)
- 6 Monate Station K5 (Allgemeine Pädiatrie nicht infektiös, Diabetes mellitus, Kinderonkologie, perioperative Versorgung von pädiatrischen Patienten der Unfallchirurgie, HNO- und MKG-Klinik)
Danach Einsatz nach persönlichen Interessen und noch bestehendem Weiterbildungsbedarf. Die Einarbeitung auf den Stationen wird begleitet von einer Einarbeitung in der Kindernotaufnahme sowie der Kindertagesklinik. Die Einarbeitung in sonographische Techniken erfolgt parallel um Einsatz auf den Stationen.
Aufgrund des hohen Patientenaufkommens und dem Status eines Maximalversorgers können die Anforderungen an eine Weiterbildung in Kinder- und Jugendmedizin in der Regel innerhalb der Mindestweiterbildungsdauer von 60 Monaten vollumfänglich erfüllt werden. Bei Teilzeitbeschäftigung verlängert sich die Mindestweiterbildungszeit entsprechend.