Ermächtigung Herr Dr. Robert Götzinger

Oberarzt Radiologie & Nuklearmedizin Dr. Robert Götzinger
Oberarzt Radiologie & Nuklearmedizin

Dr. Ro­bert Göt­zin­ger

Salzdahlumer Straße 90, 38126 Braunschweig

Ermächtigungsumfang

I. Auf Überweisung von ermächtigten Ärzten der Städtischen Klinikum Braunschweia gGmbH, Salzdahlumer Str. 90. soweit sie im Rahmen deren Ermächtigunq zur Indikationsstelluna für thoraxchirurgische bzw. gefäßchirurqische Behandlungen erforderlich sind:

  1. Radiologische und computertomographische Untersuchungen.
    01602, 24210, 24211, 24212, 34240, 34241, 34322, 34330, 34340, 34341, 34342, 34343, 34345, 40110, 91300, 91301, 91302, 91306

  2. Kernspintomographische Untersuchungen im nicht-neuroradiologischen Bereich (Körperstamm, Extremitäten).
    01620, 24210, 24211, 24212, 34411, 34430, 34452, 34475, 34480, 34485, 34489, 40110, 91308, 91309

Il. Auf Überweisung von ermächtiqten Ärzten der Städtischen Klinikum Braunschweiq qGmbH soweit sie im Rahmen deren Ermächtiqung ergänzend erforderlich sind und auf Überweisung der im MVZ Städtisches Klinikum Braunschweig - Salzdahlumer Straße - angestellten Ärzte:

Röntgendiagnostische, computertomograpische und kernspintomographische Untersuchungen in Problemfällen der Neuroradiologie
01602, 24210, 24211, 24212, 34221, 34230, 34310, 34311, 34410, 34411, 34420, 34421, 34452, 34470, 34475, 40110, 91305, 91308, 91309

Korrekturen der für den festgelegten Leistungskatalog abrechnungsfähigen EBM-Ziffern, z. B. nach Änderungen der Gebührenordnung EBM, können während der Laufzeit der Ermächtigung bei der Abrechnung der erbrachten Leistungen durch die KVN berücksichtigt werden.

Von der Ermächtigung sind alle Leistungen ausgeschlossen, für die das Krankenhaus des Antragstellers eine Mitteilung nach § 115b Abs. 2 Satz 2 SGB V über ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe abgegeben hat oder während der Laufzeit der Ermächtigung abgibt. Der Ausschluss bezieht sich auch auf die im Zusammenhang mit den ambulanten Operationen erforderlichen pra-, intra- und postoperativen Leistungen. Das gleiche gilt für Leistungen, die vom Krankenhaus des Antragstellers im Rahmen der spezialfachärztlichen Versorgung nach § 1 16b SGB V erbracht werden bzw. damit im Zusammenhang zu erbringen sind.

Die Ermächtigung ist an die Tätigkeit im Krankenhaus gebunden und endet, ohne dass es eines Widerrufs bedarf, mit der Beendigung der Tätigkeit im Krankenhaus.