Ermächtigung Herr Athanasios Alekoglou

 Athanasios Alekoglou

Atha­na­si­os Ale­ko­glou

Holwedestraße 16, 38118 Braunschweig

Ermächtigungsumfang

I. Auf Überweisung von Vertragsärzten für Chirurgie, Orthopädie, Unfallchirurqie:

  1. Behandlung komplexer Frakturen an der Hand und Handgelenk sowie die Vorstellung von Patienten zur Einholung einer Zweitmeinung
    01321, 01602, 02300, 02350, 02360, 18311 , 32001, 32151, 34232, 34233, 34280, 34281, 40104, 40110, 40111, 40128

  2. Behandlung komplizierter Folgezustände nach durchgeführtem Eingriff in der Abteilung für plastische, ästhetische und Handchirurgie des Städtischen Klinikums Braunschweig gGmbH bei nicht vorhersehbaren und erst nach Abschluss der poststationären Behandlung gem. § 1 15a SGB V aufgetretener und den Behandlungserfolg gefährdender Komplikationen.
    01321, 01602, 02300, 02350, 02360, 18311, 32001, 32151, 34232, 34233, 34280, 34281 , 40104, 40110, 40111, 40128

II. Auf Überweisung von Vertragsärzten für Chirurgie, Orthopädie, Dermatologie:

  1. Konsiliaruntersuchung in besonderen Zweifelsfällen zur Abklärung der Frage, ob eine stationäre operative Behandlung in der Abteilung für Handchirurgie des Städtischen Klinikums Braunschweig erforderlich ist.
    01321, 01602, 02350, 18311, 32001 , 32151, 34232, 34233, 34280, 34281, 40104, 40110, 40111, 40128

  2. Diagnostik und Behandlung bei Patienten mit Knochen-, Weichteil- und Hauttumoren
    01321, 01602, 02300, 02301, 02302, 02310, 02350, 02360, 15345, 18311, 32001, 32151, 34232, 34233, 34280, 34281 , 40104, 40110, 40111 , 40128

III. Auf Überweisung von Vertragsärzten für Chirurqie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe:

  1. Konsiliaruntersuchung und ggf. einmalige Beratung von Patienten mit Tumorerkrankungen ggf. Fehlbildung der Brust zur Abklärung der Frage, ob eine stationäre operative Behandlung in der Abteilung für plastische Chirurgie des Städtischen Klinikums Braunschweig gGmbH erforderlich ist. 01321, 01602, 40104, 40110, 40111, 40128
  2. Konsiliaruntersuchung und ggf. Nachbehandlung nach stationär in der Abteilung für plastische Chirurgie des Städtischen Klinikums Braunschweig gGmbH durchgeführten Eingriffen wegen nicht vorhersehbarer und erst nach Abschluss der poststationären Behandlung gem. § 115a SGB V aufgetretener und den Behandlungserfolg gefährdender Komplikationen.
    01321, 01602, 02300, 02350, 02360, 18311, 32001, 32151 , 34232, 34233, 34280, 34281, 40104, 40110, 40111, 40128

Die Fallzahlen werden auf 100 Fälle pro Quartal begrenzt.

Die Ermächtigung berechtigt dazu, für im Zusammenhang mit dem erteilten Ermächtigungsumfang erforderliche Zusatzuntersuchungen, Überweisungen an zugelassene Vertragsärzte und MVZ vorzunehmen. Überweisungen an andere ermächtigte Krankenhausärzte sind nur zulässig, sofern diese im Rahmen ihrer Ermächtigung auf Überweisung von anderen ermächtigten Ärzten tätig werden dürfen.

Korrekturen der für den festgelegten Leistungskatalog abrechnungsfåhigen EBM-Ziffern, z. B. nach Änderungen der Gebührenordnung EBM, können während der Laufzeit der Ermächtigung bei der Abrechnung der erbrachten Leistungen durch die KVN berücksichtigt werden.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Von der Ermächtigung sind alle Leistungen ausgeschlossen, für die das Krankenhaus des Antragstellers eine Mitteilung nach § 115b Abs. 2 Satz 2 SGB V über ambulantes Operieren und stationserseuende Eingriffe abgegeben hat oder während der Laufzeit der Ermächtigung abgibt. Der Ausschluss bezieht sich auch auf die im Zusammenhang mit den ambulanten Operationen erforderlichen prä-, intra- und postoperativen Leistungen. Das gleiche gilt für Leistungen, die vom Krankenhaus des Antragstellers im Rahmen der spezialfachärztlichen Versorgung nach S 116b SGB V erbracht werden bzw. damit im Zusammenhang zu erbringen sind.

Die Ermächtigung ist an die Tätigkeit im Krankenhaus gebunden und endet, ohne dass es eines Widerrufs bedarf, mit der Beendigung der Tätigkeit im Krankenhaus.

Nebenbestimmunqen zur Ermächtiqunq

Die Ermächtigung wird mit der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass der Nachweis bezüglich einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung unverzüglich dem Zulassungsausschuss vorzulegen ist. Die Tätigkeit darf erst aufgenommen werden, wenn der entsprechende Nachweis dem Zulassungsausschuss zur Verfügung gestellt wurde.