Ermächtigung Frau Dr. med. Kerstin Hartmann
Dr. med. Kerstin Hartmann
Ermächtigungsumfang
Auf Überweisung von Hausärzten und Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe:
Einmalige Untersuchung und Beratung zur Planung der Geburtsleitung im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge gemäß Mutterschafs-Richtlinien. Eine ausnahmsweise weitere Beratung bzw. untersuchung bedarf der besonderen Begründung.
01780, 40110, 40111
Korrekturen der für den festgelegten Leistungskatalog abrechnungsfähigen EBM-Ziffern, z.B. nach Änderung der Gebührenordnung EBM, können während der Laufzeit der Ermächtigung bei der Abrechnung der erbrachten Leistungen durch die KVN berücksichtigt werden.
Von der Ermächtigung sind alle Lesitungen ausgeschlossen, für die das Krankenhaus des Antragstellers eine Mitteilung nach § 115 Abs. 2 Satz 2 SGB V über ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe abgegeben hat oder während der Laufzeit der Ermächtigung abgibt. Der Ausschluss bezieht sich auch auf die im Zusammenfassung mit den ambulanten Operationen erforderlichen prä-, intra- und postoperativen Leistungen. Das gleiche gilt für Leistungen, die vom Krankenhaus der Antragstellerin im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116b SGB V erbracht werden bzw. damit im Zusmmenhang zu erbringen sind.