Ermächtigung Frau Georgia Potaki
Georgia Potaki
Ermächtigungsumfang
Auf Übeweisung von Vertragsärzten für Augenheilkunde.
- Konsiliaruntersuchung in besonderen Zweifelsfällen bei Uveitis, Katarakt und unklaren Entzündungen oder Sehverschlechterung zur Abklärung der Frage nach weiterer Diagnostik und chirurgischer Intervention.
01321 , 06312, 06330, 06331 , 06333, 33000, 33002, 401 10, 401 11 - Konsiliaruntersuchung unter Berücksichtigung der Vorbefunde inkl. Behandlungsvorschlag bei Schielproblemfällen (Strabologie/Sehschule)
01321 , 06312, 06320, 06321 , 06330 ,06331, 06333, 33000, 401 10, 40111
Korrekturen der für den festgelegten Leistungskatalog abrechnungsfähigen EBM-Ziffern, z. B. nach Änderungen der Gebührenordnung EBM, können während der Laufzeit der Ermächtigung bei der Abrechnung der erbrachten Leistungen durch die KVN berücksichtigt werden
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Von der Ermächtigung sind alle Leistungen ausgeschlossen, für die das Krankenhaus des Antragstellers eine Mitteilung nach § 115b Abs. 2 Satz 2 SGB V über ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe abgegeben hat oder während der Laufzeit der Ermächtigung abgibt. Der Ausschluss bezieht sich auch auf die im Zusammenhang mit den ambulanten Operationen erforderlichen prä-, intra- und postoperativen Leistungen. Das gleiche gilt für Leistungen, die vom Krankenhaus der Antragstellerin im Rahmen der spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116b SGB V erbracht werden bzw. damit im Zusammenhang zu erbringen sind.
Die Ermächtigung ist an die Tätigkeit im Krankenhaus gebunden und endet, ohne dass es eines Widerrufs bedarf, mit der Beendigung der Tätigkeit im Krankenhaus.
Die Ermächtigung wird mit der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass der Nachweis bezüglich einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung unverzüglich dem Zulassungsausschuss vorzulegen ist. Die Tätigkeit darf erst aufgenommen werden, wenn der entsprechende Nachweis dem Zulassungsausschuss zur Verfügung gestellt wurde.