Ermächtigung Gefäßchirurgie

Oberarzt Herz-, Thorax- & Gefäßchirurgie, Schwerpunkt endovaskuläre Gefäßchirurgie Dr. Dipak Raj Pahari
Oberarzt Herz-, Thorax- & Gefäßchirurgie, Schwerpunkt endovaskuläre Gefäßchirurgie

Dr. Di­pak Raj Pa­ha­ri

Salzdahlumer Straße 90, 38126 Braunschweig

Ermächtigungsumfang

I. Auf Überweisung von fachärztlich tätigen Vertragsärzten für Innere Medizin, Neurologie, Nervenheilkunde und Vertragsärzten für Chirurgie

Konsillaruntersuchung in besonderen Zweifelsfällen bei Gefäßerkrenkungen mit Ausnahme von Herzerkrankungen zur Abklärung der Frage, ob eine stationäre Behandlung in der Klinik für Herz, Thorax- und Gefäßchirurgie in der Städtischen Klinikum Braunschwelg gGmbH, Salzdahlumer Str. 90, erforderlich Ist. ggf. einschl. einmaligem Verbandswechsel.
01321 , 02340, 02350, 30500, 32001 33061, 33070, 33072, 33073, 401 101 401 11

Il. Auf Überweisung von Vertragsärzten:

Behandlung komplizierter Folgezustände chronischer Durchblutungsstörungen mit Ausnahme von Herzerkrankungen nach stationär in der Klinik für Herz- Thorax- und Gefäßchirurgie in der Städtischen Klinikum Braunschweig gGmbH, Salzdahlumer Str. 90. durchgeführten Eingriffen wegen nicht vorhersehbarer und erst nach Abschluss der poststationären Behandlung gemäß § 115 a SGB V aufgetretener und den Behandlungserfolg gefährdender Komplikationen.
Die Daten der stationären und posttationären Behandlung gemäß § 115 e SGB V sowie die Art der Komplikationen sind bei der Abrechnung anzugeben.
01321 , 02340, 02350, 07340, 30500, 32001. 33061, 33070, 330721 33073, 40110, 40111

III. Auf Überweisung von Chirurgen, fachärztlich tätigen Internisten und Neurologen

Vakuumversiegelungstherapie beim intendierten sekundären Wundverschluss mit Ausnahme von Herzerkrankungen nach stationär in der Klinik für Herz- Thorax- und Gefäßchirurgle in der Städtischen Klinikum Braunschwelg gGmbH, Salzdahlumer Str. 90, durchgeführten Eingriffen wegen nicht vorhersehbarer und erst nach Abschluss der poststationären Behandlung gemäß § 115 a SGB V aufgetretener und den Behandlungserfolg gefährdender Komplikationen.
02310, 023141 40902. 40903 EBM

Korrekturen der für den festgelegten Leistungskatalog abrechnungsfähigen EBM-Ziffem, z. B. nach Änderungen der Gebührenordnung EBM, können während der Laufzeit der Ermächtigung bei der Abrechnung der erbrachten Leistungen durch die KVN berücksichtigt werden.

Von der Ermächtigung sind alle Leistungen ausgeschlossen, für die das Krankenhaus des Antragstellers eine Mitteifung nach § 116b Abs. 2 2 SGB V über ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe abgegeben hat oder während der Laufzeit der Ermächtigung abgibt. Der Ausschluss bezieht sich auch auf die im Zusammenhang mit den ambulanten Operationen erforderlichen prä-, intra- und postoperativen Leistungen. Das gleiche gilt für Leistungen, die vom Krankenhaus des Antragstellers im Rahmen der spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116b SGB V erbracht werden bzw. damit im Zusammenhang zu erbringen sind.

Dle Ermächtigung ist an die Tätigkeit im Krankenhaus gebunden und endet, ohne dass es eines Widerrufs bedarf, mit der Beendigung der Tätigkeit im Krankenhaus.