Ambulante Entbindung
Für eine ambulante Entbindung sollten aus medizinischer Sicht die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- die Mutter muß sich in einem guten Allgemeinzustand befinden
- die Nachsorge durch eine Hebamme sollte gesichert sein, ebenfalls sollte die Hebamme über die ambulante Entbindung zeitnah informiert werden
- das Neugeborene muss sich in einem guten Allgemeinzustand befinden und von einem erfahren Geburtshelfer oder Kinderarzt untersucht worden sein (Neugeborenenerstuntersuchung)
- die Nachsorge U2 durch einen Kinderarzt muss sichergestellt sein
- die Hörprüfung und das Stoffwechselscreening (ab 36 Stunden nach der Entbindung) muß ambulant durchgeführt werden
- die Mutter muß ausreichend über das Stillen bzw. notfalls über eine anderweitige Ernährung ihres Kindes informiert sein
Weitere Informationen
Jede Schwangerschaft verläuft anders. Mit unserem interdisziplinär aufgestellten Experten-Team begleiten wir Sie durch alle Phasen und sind auch in schwierigen Situationen für Sie da.