Vollmacht

Freisestraße 9/10, 38118 Braunschweig
Fax: +49 531 595 1322

Selbst nahe Angehörige wie zum Beispiel Ehepartner oder volljährige Kinder benötigen eine solche Vollmacht, um für Sie handeln zu können. Sie sollten nur einen Menschen bevollmächtigen, dem Sie uneingeschränkt vertrauen und ihm auch zutrauen, in schwierigen Situationen für Sie Entscheidungen durchzusetzen. 

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Vertrauensperson bevollmächtigen, viele Ihrer Angelegenheiten zu regeln (z. B. Gesundheitsfragen, Behördliches, Post). Damit diese bevollmächtigte Person auch in Ihrem Sinne handeln kann, ist es notwendig, dass Sie mit ihr über den Inhalt der Vorsorgevollmacht sprechen.

Sie sollten Ihnen nahestehende Personen sowie Ihren Hausarzt darüber informieren, 

  • dass Sie eine Vorsorgevollmacht erstellt haben,
  • wo Sie diese aufbewahren und
  • wer Ihr Bevollmächtigter ist.

Wozu braucht man eine Vorsorgevollmacht?

Selbst nahe Angehörige wie z. B. Ehepartner oder volljährige Kinder benötigen eine solche Vollmacht, um für schwer erkrankte Familienmitglieder im Falle ihrer Entscheidungsunfähigkeit gemäß ihrem Wunsch und Willen handeln zu können. Weder eine bestehende Ehe noch die Tatsache, dass jemand das erwachsene Kind des Erkrankten ist, geben ohne Vorsorgevollmacht die Möglichkeit, für den Erkrankten zu entscheiden.

 Was geschieht, wenn ich keine Vorsorgevollmacht erstelle?

In diesem Fall wird das Betreuungsgericht (Amtsgericht) für Sie einen Betreuer bestellen.
Weitergehende Auskünfte erteilen z.B. die Betreuungsstellen der Stadt Braunschweig bzw. der Landkreise.