Wahlleistung Medienpaket
Um Ihren Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten, bieten wir Ihnen die Buchung eines Medienpaketes an. Das Medienpaket beinhaltet folgende Leistungen:
- Telefonanschluss direkt im Zimmer
- Sky Fernsehen mit folgendem Senderangebot:
- Sky Fußball Bundesliga HD
- Sky Sport HD 1
- Sky Atlantic HD
- Sky Sport News
Die entstandenen Gebühren für Telefon und Medienpaket werden Ihnen nach Ihrer Entlassung in Rechnung gestellt. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bestandteile des Medienpaketes „Sky und Telefon“ nicht einzeln gebucht werden können. Für Patienten, die eine Wahlleistungsvereinbarung „Unterkunft“ abgeschlossen haben, sind die Kosten des Medienpaktes mit den Zuschlägen je Berechnungstag abgegolten. Die entstandenen Gesprächsgebühren werden Ihnen gesondert in Rechnung gestellt. Die Kosten für das Medienpaket betragen 3 € pro Tag zzgl. 0,10 € pro Gesprächseinheit.
In der Klinik f. Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik ist die Buchung des Medienpakets leider nicht möglich. Hier besteht die Möglichkeit, einen Telefonanschluss zu buchen. Die Kosten betragen 1,50 € pro Tag zzgl. 0,10 € pro Gesprächseinheit.
Am Standort Holwedestraße ist die Buchung des Medienpakets leider nicht möglich. Hier besteht die Möglichkeit, einen Telefonanschluss zu buchen. Die Kosten betragen 1,50 € pro Tag zzgl. 0,10 € pro Gesprächseinheit.
Wichtiger Hinweis
Für die Inanspruchnahme von Wahlleistungen besteht kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz. Bei der Inanspruchnahme von Wahlleistungen ist der Patient als Selbstzahler zur Entrichtung des Entgeltes verpflichtet. Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung von Wahlleistungen eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung für Sie bedeuten kann. Prüfen Sie bitte vor Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung, ob Ihre private Krankenversicherung/ Beihilfe etc. diese Kosten deckt. Beachten Sie bitte auch, dass das Klinikum Braunschweig nicht am so genannten Klinik-Card-Verfahren teilnimmt. Dies bedeutet, dass die Abrechnung der von Ihnen in Anspruch genommenen Wahlleistungen direkt mit Ihnen erfolgt.
Einschränkungen bei Inanspruchnahme von Wahlleistungen
Die zwischen dem Krankenhaus und dem Patienten vereinbarten gesondert berechenbaren Wahlleistungen werden im Rahmen der personellen und sächlichen Möglichkeiten des Krankenhauses erbracht, soweit dadurch die allgemeinen Krankenhausleistungen nicht beeinträchtigt werden. Das Krankenhaus kann den Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung bei Patienten, welche die Kosten einer früheren Krankenhausbehandlung nicht bzw. trotz Fälligkeit verspätet gezahlt haben, ablehnen. Das Krankenhaus kann die Erbringung von Wahlleistungen sofort vorübergehend einstellen, soweit und solange dies für die Erbringung der allgemeinen Krankenhausleistungen gegenüber anderen Patienten erforderlich wird; im übrigen kann die Vereinbarung vom Patienten an jedem Tag zum Ende des folgenden Tages gekündigt werden; aus wichtigem Grund kann die Vereinbarung von beiden Teilen ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
Abschlagszahlungen bei Inanspruchnahme von Wahlleistungen
Sofern Wahlleistungen vereinbart worden sind, können seitens des Krankenhauses sowohl angemessene Vorauszahlungen als auch angemessene Abschlagszahlungen verlangt werden.