Weiterbildung zur Fachkraft für Intensiv- und Anästhesiepflege

Ulrich Kreußel
Das Klinikum Braunschweig gGmbH bietet als staatlich anerkannte Weiterbildungsstätte seit 1981 die Weiterbildung zur "Fachkraft für Intensiv- und Anästhesiepflege" an. Diese Fachweiterbildung richtet sich an Gesundheits- und Krankenpflegekräfte, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegekräfte und Altenpflegekräfte aus dem Bereich der Intensiv- und Anästhesiepflege und endet mit dem Berufsabschluss "Fachkraft für Intensiv- und Anästhesiepflege".
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage ist die „Weiterbildungsordnung der Pflegekammer Niedersachsen“, zur Zeit als Übergangsregelung vom 10.01.2019.
Zugangsvoraussetzungen
Zugang zur Weiterbildung kann erhalten, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Altenpflegerin, Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in zu führen.
Weiterbildungsziele und Abschluss
Die Weiterbildung soll zur Wahrnehmung der Aufgaben in der Anästhesie- und Intensivpflege und in der Assistenz in der Intensivmedizin und Anästhesie befähigen. Sie soll es ermöglichen, geschlechts und alterspezifische, soziale und ethnologische Unterschiede der Personen, auf die sich die berufliche Tätigkeit bezieht, zu erfassen und zu berücksichtigen.
Die Anerkennung zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung „Fachkraft für Intensiv- und Anästhesiepflege“ erteilt nach erfolgreichem Abschluss die Pflegekammer Niedersachsen.
Durchführung der Weiterbildung
Die Weiterbildung soll nicht länger als drei Jahre dauern und findet berufsbegleitend im Verbund mit anderen Kliniken statt. Der theoretische Unterricht umfasst 720 Unterrichtsstunden (eine Unterrichtsstunde = 45 Minuten) und wird in Form eines vierwöchigen Einführungsmoduls und anschließend in Form von Einzelunterrichtstagen à 8 Stunden, vorwiegend mittwochs, angeboten.
Die Aufteilung der Unterrichtsstunden erfolgt in:
- Allgemeine pflegerelevante Kenntnisse (160 Unterrichtsstunden)
- Intensiv- und Anästhesiepflege (280 Unterrichtsstunden)
- Pflegerelevantes Grundwissen aus Bezugswissenschaften (280 Unterrichtsstunden
Die Praktika dauern in Vollzeit insgesamt 2079 Std. und finden wie folgt statt:
- 616 Stunden in einer oder mehreren Anästhesieabteilungen mit mindestens drei operativen Fachbereichen
- 1232 Stunden auf medizinischen oder operativen Intensivstationen unterschiedlicher Fachrichtungen und Schwerpunkte
- 231 Stunden mit dem Schwerpunkt der fachpflegerischen Teilnahme an diagnostischen und therapeutischen Eingriffen in einem weiteren für die Intensiv- und Anästhesiepflege wichtigen diagnostischen und therapeutischen Funktionsbereich oder auf einer weiteren medizinischen oder operativen Intensivstation.
Die Praktika finden unter Anleitung des zuständigen und qualifizierten Fachpflegepersonals statt und werden von den Weiterbildungsteilnehmenden dokumentiert. Eine Reflexion und Bewertung der Praktika erfolgt durch die zuständigen Funktionsdienstleitungen und Praxisanleitenden. Mindestens 10% vom Hundert werden von den qualifizierten Praxisanleitenden nachweislich geplant, durchgeführt und evaluiert. Des Weiteren erfolgen regelmäßige Praxisbegleitungen durch die Leitung der Fachweiterbildung mit individueller Lernförderung im Hinblick auf die praktischen Abschlussprüfungen.
Zulässige Fehlzeiten:
- 10 % vom Hundert in den Praktika
- 10 % vom Hundert im Unterricht
Leistungsnachweise und Prüfungen
Notwendige Leistungsnachweise/Prüfungen:
- Bewertungen in den vorgeschriebenen Einsatzbereichen
- Klausuren, Referate, Arbeitsaufträge, praktisches Testat
- Leistungsüberprüfung 1. Weiterbildungsjahr (schriftlich und praktisch)
- Tätigkeitskatalog und dokumentieren der praktischen Anleitungen
- Schriftliche, mündliche, praktische Abschlussprüfung
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfungen bestehen aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen (Anästhesie und Intensivpflege) Teil. Ist die Prüfung bestanden, so wird die Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung "Fachkraft für Intensiv- und Anästhesiepflege" von Seiten der Nds. Pflegekammer erteilt.
Der Nachweis der berufspädagogischen Qualifikation zur Praxisanleitung gilt gemäß des Runderlasses des niedersächsischen Kultusministeriums „Praxisanleitung nach dem Altenpflegegesetz, dem Krankenpflegegesetz und dem Notfallsanitätergesetz (RdErl. D. MK v. 19.5.2014 – 45-80009/10/2/b--“ (VORIS 21064) mit erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung als erbracht.
Fortbildungspunkte
Im Rahmen der Mitgliedschaft "Registrierung beruflich Pflegender®" werden bei erfolgreicher Teilnahme am berufsbegleitenden Weiterbildungslehrgang zur „Fachkraft für Intensiv- und Anästhesiepflge“ 40 Fortbildungspunkte anerkannt und bescheinigt.
Kosten
Die Lehrgangskosten erfahren Sie auf Anfrage - bitte klären Sie eine eventuelle Kostenübernahme rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber.
Die Weiterbildung wird im Verbund durchgeführt. Das Klinikum Braunschweig ist das verbundleitende Krankenhaus.




