Weiterbildung zur Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege

 Nora Wehrstedt von Nessen-Lapp

No­ra Wehr­stedt von Nes­sen-Lapp

Naumburgstraße 15, 38124 Braunschweig
Naumburgstraße 15, 38124 Braunschweig

Die Weiterbildung zur Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege ist bereits seit vielen Jahren fester und etablierter Bestandteil der Qualifikationsmaßnahmen am Bildungs- und Veranstaltungszentrum des Städtischen Klinikums Braunschweig (SKBS). Im Rahmen dieser Fachweiterbildung werden die notwendigen Werkzeuge, Kenntnisse und Qualifikationen zur professionellen Leitung einer (pflegerischen) Einheit vermittelt.

Die Fachweiterbildung richtet sich an Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen, Altenpfleger/innen und Pflegefachfrauen/-männer sowie an Hebammen und Entbindungspfleger und Heilerziehungspfleger/innen.

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage ist die "Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen".

Zugangsvoraussetzungen

Die Zugangsvoraussetzung zur Weiterbildung für Leitungsaufgaben in der Pflege erfüllt (gemäß Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen), wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Hebamme, staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger/in oder staatlich anerkannte Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder Altenpfleger/in zu führen.

Für die Teilnahme an der Weiterbildung sollten:

  • Computer
  • Internetzugang
  • E-Mail-Adresse

Vorhanden sein, da ein Großteil der Kursunterlagen den Teilnehmenden in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden.

Teilnehmerunterlagen

  • Bewerbungsanschreiben
  • Kopie der Geburts- und ggf. Heiratsurkunde
  • Lebenslauf
  • Stellungnahme des Arbeitgebers bzgl. Kostenübernahme
  • Erlaubnisurkunde zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung und Zeugnis der staatlichen Prüfung (s. Zugangsvoraussetzungen)
  • ggf. Nachweis der berufspädagogischen Qualifikation zum/zur Praxisanleiter/in

Hinweis: Die Bewerbung erfolgt über die/den Vorgesetzten des eigenen Arbeitgebers.

Weiterbildungsziele und Abschluss

Die Weiterbildung soll zur Wahrnehmung der Leitung des pflegerischen Dienstes in Krankenhäusern, Pflegeheimen und anderen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens führen. Insbesondere durch die Vermittlung von Werkzeugen des Prozess- und Projektmanagements steht dabei die Auseinandersetzung mit den aktuellen Herausforderungen im Gesundheitswesen im Vordergrund.

Durchführung der Weiterbildung

Die Weiterbildung dauert 2 Jahre und findet berufsbegleitend im Verbund mit anderen Kliniken und ambulanten Einrichtungen statt.

Der theoretische Unterricht umfasst 720 Stunden und wird in Form von ein- bis vierwöchigen Blockphasen angeboten.

 Themenfelder:

  • Allgemeine pflegerelevante Kenntnisse (160 Unterrichtsstunden)
  • Leitungskompetenz (560 Unterrichtsstunden)

Unterrichtsform:

  • Vorträge
  • Unterrichtsdiskussionen
  • Einzel- und Gruppenarbeit
  • Nachgewiesene Formen selbstgesteuerten Lernens
  • Planspiele
  • Referate
  • Projekt- und Hausarbeiten

Die Praktika dauern insgesamt 5 Monate. Davon sind mindestens 5 Wochen (2 Wochen ambulanter Bereich, 3 Wochen stationärer Bereich) außerhalb der Einrichtung abzuleisten, in der der Teilnehmer/ die Teilnehmerin beschäftigt ist. Die Praxisphasen sollen zum Erwerb von Führungs- und Leitungskompetenz beitragen. Die Teilnehmer setzen sich während dieser Zeit mit Praktikumsaufgaben aus den Bereichen Management- und Leitungskompetenz auseinander.

Zulässige Fehlzeiten:

  • 10 % vom Unterricht
  • 10 % in den Praktika

Leistungsnachweise und Prüfungen

  • Leistungsüberprüfung in Form von Klausuren zu einzelnen Schwerpunkten der Weiterbildungsinhalte
  • Referate
  • Projekt- und Hausarbeiten
  • Abschlussprüfung, bestehend aus
    • Facharbeit
      • In der prüfungsrelevanten Facharbeit sind zu den vermittelten Weiterbildungseinheiten die Planung, Durchführung und Dokumentation von Leitungsaufgaben, die Beratung und Anleitung sowie die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen oder Disziplinen anhand konkreter Beispiele darzustellen
    • schriftliche und
    • mündliche Abschlussprüfung 

Jeder Prüfungsteil muss mindestens mit der Note "ausreichend" absolviert werden.

Kosten

Die Lehrgangskosten erfahren Sie auf Anfrage. Bitte klären Sie eine eventuelle Kostenübernahme für Arbeitsmaterialien, Zertifikate, Verwaltungsgebühr der Aufsichtsbehörde, ggf. Studienfahrten rechtzeitig mit dem Arbeitgeber.