Weiterbildung zur Fachkraft für operative und endoskopische Pflege
Robert Pfeiffer
Werner Müller
Das Klinikum Braunschweig gGmbH bietet als staatlich anerkannte Weiterbildungsstätte seit 1984 die Weiterbildung zur "Fachkraft für operative Pflege“ und seit 2002 auch für „endoskopische Pflege" an.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage bildet die „Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen“ vom 18. März 2002 in der zurzeit gültigen Fassung vom 24.11.2021.
Das Berufsbezeichnungs- und Weiterbildungsgesetz vom 16. Dezember 1999 in der aktuellen Fassung regelt die geschützte Weiterbildungsbezeichnung.
Zugangsvoraussetzungen
Zugang zur Weiterbildung kann erhalten, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Krankenschwester, Krankenpfleger; Altenpfleger*in; Gesundheits- und Krankenpfleger*in; Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in oder Pflegefachfrau, Pflegefachmann zu führen.
Teilnehmerunterlagen
• Bewerbungsanschreiben
• Kopie der Geburts- und ggf. Heiratsurkunde
• Lebenslauf
• Stellungnahme des Arbeitgebers bzgl. Kostenübernahme
• Erlaubnisurkunde zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung und Zeugnis der staatlichen Prüfung (s. Zugangsvoraussetzungen)
• ggf. Nachweis der berufspädagogischen Qualifikation zum/zur Praxisanleiter/in
Hinweis: Die Bewerbung erfolgt über die/den Vorgesetzten des eigenen Arbeitgebers.
Vorhanden sein sollten:
- PC mit Internetzugang & Email-Adresse
- Strahlenschutzkurs
Weiterbildungsziele und Abschluss
"Die Weiterbildung soll zur Wahrnehmung der vielfältigen Aufgaben in den verschiedenen Fachgebieten der operativen und endoskopischen Pflege, Diagnostik und Therapie befähigen. Sie soll es ermöglichen, geschlechts- und altersspezifische, soziale und kulturelle Unterschiede der Personen, auf die sich die berufliche Tätigkeit bezieht, zu erfassen und zu berücksichtigen. Sie soll es darüber hinaus ermöglichen, die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen, aus die sich die beruflichen Tätigkeit bezieht, zu erfassen und zu berücksichtigen."
Die Absolventen erhalten die Anerkennung zum Führen der geschützten Weiterbildungsbezeichnung „Fachkraft für operative und endoskopische Pflege" durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Durchführung der Weiterbildung
Die Weiterbildung ist 2-jährig in Vollzeit und startet immer in den geraden Jahren ab dem 1. März (nächster Start: 1. März 2024) und soll nicht länger als vier Jahre dauern. Sie findet berufsbegleitend im Verbund mit 26 anderen Kliniken statt.
Der theoretische Unterricht umfasst mindestens 720 Unterrichtsstunden (eine Unterrichtsstunde = 45 Minuten) und wird in Form von Modulen angeboten.
Die Aufteilung der Module erfolgt nach der Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsberufen vom März 2002, zuletzt geändert am 24.11.2021 (Nds. GVBl.):
Die Unterrichtstage werden in Blockwochen zusammengefasst, welche max. einmal pro Monat (Ausnahme Einführungsblock im März (2 Blockwochen) des ersten Weiterbildungsjahres) stattfinden.
Die praktische Weiterbildung umfasst insgesamt 2156 Stunden, davon
- 770 Stunden in diagnostischen und therapeutischen Funktionsbereichen der Allgemein- und Abdominalchirurgie
- 462 Stunden in diagnostischen und therapeutischen Funktionsbereichen der Unfallchirurgie oder Orthopädie
- 924 Stunden in Abteilungen mit endoskopischen oder minimalinvasiven Eingriffen, davon ein Einsatz mit mindestens 154 Stunden in der Gastroenterologie, sowie Einsätze in mindestens zwei weiteren Abteilungen (z.B. Pneumologie, Urologie, Gynäkologie, Kardiologie, Neurochirurgie)
Die Praktika finden unter Anleitung des zuständigen und qualifizierten Fachpflegepersonals statt. Mindestens 10% der Praktika sind durch das für die Anleitung zuständige Fachpflegepersonal praktisch anzuleiten und durch diese und die Teilnehmenden an der Weiterbildung zu dokumentieren. Des Weiteren erfolgen regelmäßige Praxisbegleitungen durch die fachliche Leitung der Fachweiterbildung mit individueller Lernförderung im Hinblick auf die praktischen Abschlussprüfungen.
Zulässige Fehlzeiten
- 10 % in den Praktika
- 10 % vom theoretischen Unterricht
Leistungsnachweise und Prüfungen
Notwendige Leistungsnachweise
- Bewertungen in den vorgeschriebenen Einsatzbereichen
- Klausuren, Referate, Performanzprüfungen
- Leistungsüberprüfung 1. Weiterbildungsjahr (schriftlich und praktisch)
- Tätigkeitskatalog und dokumentierte praktische Anleitungen
- Schriftliche, mündliche und praktische Abschlussprüfung
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen (ein endoskopischer oder minimalinvasiver und ein operativer Eingriff) Teil. Nach bestandener Prüfung wird die „Anerkennung zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung Fachkraft für operative und endoskopische Pflege" erteilt.
Darüber hinaus werden bei erfolgreichem Abschluss folgende Qualifikationen erworben:
- Sachkenntnis für die Aufbereitung von Medizinprodukten gemäß §4 Absatz 3 MPBetreibV
- Nachweis der berufspädagogischen Qualifikation zur Praxisanleitung (gem. Runderlass des Nds. KM RdErl. d. MK v. 11. 5. 2020 — 45-80009/10/4/3 — VORIS 21064 —)
Fortbildungspunkte
Im Rahmen der Mitgliedschaft "Registrierung beruflich Pflegender®" werden bei erfolgreicher Teilnahme am berufsbegleitenden Weiterbildungslehrgang zur „Fachkraft für operative und endoskopische Pflege“ 40 Fortbildungspunkte anerkannt und bescheinigt.
Kosten
Die Lehrgangskosten erfahren Sie auf Anfrage. Bitte klären Sie eine eventuelle Kostenübernahme rechtzeitig mit dem Arbeitgeber.
Die Ausstellung der Anerkennung zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung ist gebührenpflichtig.
Die Weiterbildung findet berufsbegleitend im Verbund mit 26 anderen Kliniken statt. Das Klinikum Braunschweig ist das verbundleitende Krankenhaus.