Ethische Fallbesprechung
An einer solchen Besprechung nehmen die Patientin bzw. der Patient, gegebenenfalls Bevollmächtigte oder gesetzliche Betreuerin bzw. Betreuer und dem Patienten besonders nahestehende Personen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen Medizin, Krankenpflege, therapeutische und psychosoziale Dienste und Seelsorge teil. Ein Mitglied des Klinischen Ethikkomitees, das in die bisherige Behandlung der Patientin nicht eingebunden ist, führt durch die Fallbesprechung. Die Moderation stellt sicher, dass alle Beteiligten ihre jeweilige Sichtweise, einbringen können. Jede Fallbesprechung wird protokolliert. Das Protokoll wird Bestandteil der Patientenakte, eine Kopie wird - anonymisiert - vom Klinischen Ethikkomitee archiviert.
Ziele und Struktur einer Ethischen Fallbesprechung:
Ethikberatung beschäftigt sich sowohl mit dem, was Patienten für sich wünschen oder wünschen würden, mit ihren persönlichen Vorstellungen von Lebensqualität und der Wahrung ihres Selbstbestimmungsrechts. Die Ethische Fallbesprechung hat meistens folgenden Ablauf:
- Anlass der Ethischen Fallbesprechung
- Sammlung der Fakten:
- Medizinische und pflegerische Aspekte
- Hinweise zum Willen des Patienten, zu seinen weltanschaulichen, sozialen und religiösen Einstellungen sowie zu seinen allgemeinen Wertvorstellungen
- Bewertung aufgrund von ethischen Prinzipien:
- Patientenwohl
- Patientenautonomie
- Verantwortung des Behandlungsteams
- Votum
Die letzte Entscheidung über den weiteren Behandlungsverlauf verbleibt stets bei den juristisch verantwortlichen Personen. Das sind der Patient bzw. im Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit sein rechtlicher Betreuer bzw. Bevollmächtigter sowie der behandelnde Arzt.