Väterbeauftragter
Thomas Türke
Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen und deshalb nicht mehr als 32 Stunden in der Woche arbeiten. Das Basiselterngeld kann nur in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes bezogen werden. Der Bezug von ElterngeldPlus ist auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus möglich. Die Elternzeit gibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich ihrem Kind zu widmen und gleichzeitig den Kontakt zum Beruf aufrechtzuerhalten.
Für Geburten ab dem 1. April 2024 ist ein gleichzeitiger Bezug von Elterngeld nur noch für maximal einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes möglich. Keine Änderung wird es beim Elterngeld Plus, beim Partnerschaftsbonus bei Mehrlingen und bei Frühchen geben. Die Einkommensgrenze, ab der Eltern kein Anspruch mehr auf Elterngeld haben, wird für Paare für Geburten ab dem 1. April 2024 auf 200.000 € zu versteuerndes Einkommen und für Geburten ab dem 1. April 2025 auf 175.000 € zu versteuerndes Einkommen festgelegt. Der sogenannte Vaterschaftsurlaub, sprich die bezahlte Freistellung für Väter für mindestens 10 Tage nach der Geburt, ist derzeit gesetzlich noch nicht umgesetzt. Das Mutterschutzgesetz muss dahingehend noch geändert werden.
Der Väterbeauftragte berät Kollegen aller am Klinikum Braunschweig vertretenen Berufsgruppen zu folgenden Themen:
- Basiselterngeld und Elterngeld Plus
- Elternzeit
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Familienfreundliche Arbeitszeiten
- Kinderbetreuungsmöglichkeiten
Da die Vorgaben des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz bei werdenden Eltern oft viele Fragen aufwerfen, beantwortet unser Väterbeauftragter deshalb auch Fragen wie:
- Wann und wo muss ich Elternzeit beantragen?
- Kann ich Elternzeit aufteilen?
- Wie bekomme ich Elterngeld?
- Was ist ElterngeldPlus
- Wie wird Elterngeld berechnet?
- Was sind Partnermonate oder Partnerschaftsbonusmonate?
- Was ist mit Teilzeitarbeit während der Elternzeit?
Darüber hinaus unterstützt unser Väterbeauftragter Kollegen bei der Vorbereitung auf Gespräche mit Vorgesetzten. Von der Arbeit des Väterbeauftragten profitieren alle Beteiligten. Denn jeder Mitarbeiter muss sich im Arbeitsalltag sicher sein, dass Kinder und Familie gut versorgt sind. Nur wenn hier ein gutes Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Zufriedenheit in den Rollen als Vater und berufstätiger Mensch geschaffen ist, ist eine optimale Leistung im Beruf möglich. Aus diesem Grund unterstützt auch das Klinikum die Beratungsfunktion des Väterbeauftragten.
Seit 1. Mai 2014 ist Thomas Türke der Väterbeauftragte am Klinikum Braunschweig. Thomas Türke ist pflegerischer Leiter der Nephrologie & Rheumatologie und seit 1982 im Klinikum tätig. Als Vater von zwei Kindern kann er selbst auf ausreichend Erfahrungen im Spagat zwischen Familie und Beruf zurückblicken.