Betriebsrat
Gunther Degenhardt
Martina Lüer
Herzlich Willkommen auf der Seite des Betriebsrates
Durch den Betriebsrat werden die Beschäftigten an Entscheidungen im Klinikum beteiligt. Er achtet darauf, dass alle für die Beschäftigten geltenden Schutzvorschriften, Gesetze und Tarifverträge eingehalten werden und ist Ansprechpartner für alle Angelegenheiten.
Im § 80 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sind die Arbeitnehmer/Innen betreffende Mitbestimmung und die Beteiligungsrechte für Betriebsräte festgelegt. Der Betriebsrat hat einerseits Überwachungsaufgaben, aber auch Förderungsaufgaben wahrzunehmen.
Die Mitbestimmungsrechte umfassen:
- die Arbeitszeit
- Ordnung des Betriebes
- Arbeitsentgelte
- Urlaub
- Einstellung
- Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Grundsätze über das betriebliche Vorschlagwesen
Der Betriebsrat hat als Überwachungsaufgaben darauf zu achten, dass
- arbeitsrechtliche Schutzgesetze
- geltende Tarifverträge
- Betriebsvereinbarungen
eingehalten werden.
Unter Förderungsaufgaben sind zu verstehen:
- die Förderung der Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb
- die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit
- die Entgegennahme von Anregungen der Beschäftigten und Weitergabe an das Unternehmen
- die Förderung der Eingliederung von Schwerbehinderten und anderen schutzwürdigen Personen
- die Durchführung der Wahl der Jugend - und Auszubildendenvertreter
- die Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im Betrieb
- die Förderung der Integration ausländischer Beschäftigter
Erreichbarkeit
Zu erreichen sind wir montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr.
Alle Freigestellten und Betriebsratsmitglieder sind über die Geschäftsstelle in der Freisestraße 9 (EG links) erreichbar.
Alle Gespräche, Kontaktaufnahmen und Beratungen werden vertraulich behandelt!