Weiterbildung zur Fachkraft für Intensiv- und Anästhesiepflege
Anke Schülke
Heike Trümpelmann
Das Klinikum Braunschweig gGmbH bietet als staatlich anerkannte Weiterbildungsstätte seit 1981 die Weiterbildung zur "Fachkraft für Intensiv- und Anästhesiepflege" an. Diese Fachweiterbildung richtet sich an Gesundheits- und Krankenpflegekräfte, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegekräfte und Altenpflegekräfte aus dem Bereich der Intensiv- und Anästhesiepflege und endet mit dem Berufsabschluss "Fachkraft für Intensiv- und Anästhesiepflege".
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage ist die „Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen“, vom 18. März 2002 in der zurzeit gültigen Fassung vom 24.11.2021. Das Berufsbezeichnungs- und Weiterbildungsgesetz vom 16. Dezember 1999 in der aktuellen Fassung regelt die geschützte Weiterbildungsbezeichnung.
Zugangsvoraussetzungen
Zugang zur Weiterbildung kann erhalten, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Pflegefachfrau und Pflegefachmann, Gesundheits- und Krankenpfleger/in bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder Altenpfleger/in zu führen.
Für die Teilnahme an der Weiterbildung sollten:
• Computer
• Internetzugang
• E-Mail-Adresse
vorhanden sein, da ein Großteil der Kursunterlagen den Teilnehmenden in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden.
Teilnehmerunterlagen
• Bewerbungsanschreiben
• Kopie der Geburts- und ggf. Heiratsurkunde
• Lebenslauf
• Stellungnahme des Arbeitgebers bzgl. Kostenübernahme
• Erlaubnisurkunde zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung und Zeugnis der staatlichen Prüfung (s. Zugangsvoraussetzungen)
• ggf. Nachweis der berufspädagogischen Qualifikation zum/zur Praxisanleiter/in
Hinweis: Die Bewerbung erfolgt über die/den Vorgesetzten des eigenen Arbeitgebers.
Weiterbildungsziele und Abschluss
"Die Weiterbildung soll zur Wahrnehmung der Aufgaben in den verschiedenen Fachgebieten der Intensiv- und Anästhesiepflege und in der Assistenz in der Intensivmedizin und Anästhesie befähigen. Sie soll es ermöglichen, geschlechts- und altersspezifische, soziale und kulturelle Unterschiede der Personen, auf die sich die berufliche Tätigkeit bezieht, zu erfassen und zu berücksichtigen. Sie soll es darüber hinaus ermöglichen, die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen, aus die sich die berufliche Tätigkeit bezieht, zu erfassen und zu berücksichtigen".
Die Absolventen erhalten die Anerkennung zum Führen der geschützten Weiterbildungsbezeichnung „Fachkraft für Intensiv- und Anästhesiepflege" durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Durchführung der Weiterbildung
Die Weiterbildung soll nicht länger als vier Jahre dauern und findet berufsbegleitend im Verbund mit anderen Kliniken statt. Im Normalfall dauert die Weiterbildung zwei Jahre.
Der theoretische Unterricht umfasst 720 Unterrichtsstunden (eine Unterrichtsstunde = 45 Minuten) und wird in Form von Modulen angeboten. Die Unterrichtstage werden in Blöcken von 2-5 Tagen zusammengefasst und umfassen jeweils 8 Stunden.
Die Aufteilung der Unterrichtsstunden erfolgt in:
- Allgemeine pflegerelevante Kenntnisse (160 Unterrichtsstunden)
- Intensiv- und Anästhesiepflege (280 Unterrichtsstunden)
- Pflegerelevantes Grundwissen aus Bezugswissenschaften (280 Unterrichtsstunden
Die Praktika dauern in Vollzeit insgesamt 2079 Std. und finden wie folgt statt:
- 616 Stunden in einer oder mehreren Anästhesieabteilungen mit mindestens drei operativen Fachbereichen
- 1232 Stunden auf medizinischen oder operativen Intensivstationen unterschiedlicher Fachrichtungen und Schwerpunkte
- 231 Stunden mit dem Schwerpunkt der fachpflegerischen Teilnahme an diagnostischen und therapeutischen Eingriffen in einem weiteren für die Intensiv- und Anästhesiepflege wichtigen diagnostischen und therapeutischen Funktionsbereich oder auf einer weiteren medizinischen oder operativen Intensivstation.
Die Praktika finden unter Anleitung des zuständigen und qualifizierten Fachpflegepersonals statt. Mindestens 10% der Praktika sind durch das für die Anleitung zuständige Fachpflegepersonal praktisch anzuleiten und durch diese und die Teilnehmenden an der Weiterbildung zu dokumentieren.
Eine Reflexion und Bewertung der Praktika erfolgt durch die zuständigen
Funktionsdienstleitungen, der örtlichen Praxisanleitenden und der
Fachweiterbildungs-Praxisanleiterin. Des Weiteren erfolgen regelmäßige
Praxisbegleitungen durch die Leitung der Fachweiterbildung mit
individueller Lernförderung im Hinblick auf die praktischen
Abschlussprüfungen.
Zulässige Fehlzeiten:
- 10 % vom Hundert in den Praktika
- 10 % vom Hundert im Unterricht
Leistungsnachweise und Prüfungen
Notwendige Leistungsnachweise/Prüfungen:
- Bewertungen in den vorgeschriebenen Einsatzbereichen
- Klausuren, Referate, Arbeitsaufträge, praktisches Testat (Gerätekenntnisse)
- Leistungsüberprüfung 1. Weiterbildungsjahr (schriftlich und praktisch)
- Tätigkeitskatalog und dokumentieren der praktischen Anleitungen
- Schriftliche, mündliche, praktische Abschlussprüfung
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfungen bestehen aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen (Anästhesie und Intensivpflege) Teil. Ist die Prüfung bestanden, so wird die Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung "Fachkraft für Intensiv- und Anästhesiepflege" von Seiten der Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung erteilt.
Der Nachweis der berufspädagogischen Qualifikation zur Praxisanleitung gilt gemäß des Runderlasses des niedersächsischen Kultusministeriums „Praxisanleitung nach dem Altenpflegegesetz, dem Krankenpflegegesetz und dem Notfallsanitätergesetz (RdErl. D. MK v. 19.5.2014 – 45-80009/10/2/b--“ (VORIS 21064) mit erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung als erbracht.
Fortbildungspunkte
Im Rahmen der Mitgliedschaft "Registrierung beruflich Pflegender®" können bei erfolgreicher Teilnahme am berufsbegleitenden Weiterbildungslehrgang zur „Fachkraft für Intensiv- und Anästhesiepflge“ 40 Fortbildungspunkte beantragt und bescheinigt werden.
Kosten
Die Lehrgangskosten erfahren Sie auf Anfrage. Bitte klären Sie eine eventuelle Kostenübernahme rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber.
Die Ausstellung der Anerkennung zum Führen der
Weiterbildungsbezeichnung ist von Seiten des o.g. Landesamtes
gebührenpflichtig.
Die Weiterbildung wird im Verbund durchgeführt. Das Klinikum Braunschweig ist das verbundleitende Krankenhaus.