Maskenpflicht im Klinikum Braunschweig

28.04.2020

Um auch weiterhin die Schutzmaßnahmen für Patienten, Besuchende, Externe und Mitarbeiter zu erhöhen und zu gewährleisten hat sich auch das Klinikum Braunschweig nach dem in Kraft treten der Maskenpflicht am 27. April 2020 in Niedersachsen für eine Maskenpflicht im Klinikum entschieden.

Jeder Patient und jede externe Person, welche das Klinikum und deren Medizinischen Versorgungszentren betritt und sich darin aufhält, sind ab sofort dazu verpflichtet einen Mundnasenschutz zu tragen. Dies gilt auch für Lieferanten, Kuriere und Taxifahrer. Das generelle Besuchsverbot bleibt weiterhin bestehen.

„Als Klinikum Braunschweig ist es unsere Pflicht, Patienten und Mitarbeitende ausreichend zu schützen. Unser Ziel ist es weiterhin die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 so gut es geht einzudämmen. Regelmäßiges Händewaschen, einhalten des Mindestabstandes von 1,5 m, vermeiden von großen Menschenmengen und das Tragen eines Mundnasenschutzes ist der Beitrag, den jeder einzelne leisten kann, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und seine Mitmenschen und auch unser klinisches Personal zu schützen“, sagte Ärztlicher Direktor Dr. Thomas Bartkiewicz vom Klinikum Braunschweig.

Das Klinikum Braunschweig hat bereits im März 2020 für weitreichende Maßnahmen zum Schutz von Mitarbeitenden und Patienten gesorgt. Neben der großflächigen Besorgung von Schutzausrüstung bis hin zur Eigenherstellung von Desinfektionsmitteln. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche Patientenkontakt haben als auch Mitarbeitende im administrativen Bereich tragen seit Wochen, bereits vor der Maskenpflicht in Niedersachsen, Mundnasenschutz.