Wahlleistung Unterkunft
Sie können sich für die Inanspruchnahme der Wahlleistung Unterkunft entscheiden, die neben der Bereitstellung eines Ein- bzw. Zweibettzimmers weitere kostenfreie Service- und Komfortleistungen für Sie beinhaltet:
- kostenfreie Ausgabe eines Kopfhörers
- Telefonnutzung ohne Grundgebühr
- Kostenfreier Zugang ins Internet an allen Standorten
- Tägliche Bereitstellung einer regionalen und überregionalen Tageszeitung
- Ausgabe eines Pflegeartikelsets mit Shampoo, Duschgel und Bodylotion
- Hand- und Badetücher in wertiger Frotteequalität
- Täglicher Wechsel der Hand- und Badetücher
- Zurverfügungstellung eines Bademantels (verschiedene Größen verfügbar)
- Bettwäschewechsel an jedem zweiten Tag und auf Wunsch jederzeit
- Kostenlose Reinigung der persönlichen Leibwäsche (Rückgabe innerhalb 24 Stunden)
- Wahl- und Zusatzverpflegung (sofern medizinisch möglich): Mit der Auswahl und Zusammenstellung unserer Speisen möchten wir zu Ihrem Wohlbefinden beitragen. Wir bieten Ihnen eine Auswahl an Getränken, Zwischenmahlzeiten und regionalen Speisen.
- Patientenservice: Im Rahmen von Servicerunden besuchen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Serviceteams täglich und offerieren Ihnen Snacks und Getränke
- Sharemagazines Premium (RTL+, Video und TV, E-Books, digitale Zeitungen und Magazine, Podcasts und Hörbücher) – Sie können Sharemagazines mit Ihrem Smartphone, Pad oder Laptop problemlos nutzen
Weitere Besonderheiten je nach Standort / Haus entnehmen Sie gerne unseren Flyern.
Wichtiger Hinweis
Für die Inanspruchnahme von Wahlleistungen besteht kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz. Bei der Inanspruchnahme von Wahlleistungen ist der Patient als Selbstzahler zur Entrichtung des Entgeltes verpflichtet. Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung von Wahlleistungen eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung für Sie bedeuten kann. Prüfen Sie bitte vor Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung, ob Ihre private Krankenversicherung/ Beihilfe etc. diese Kosten deckt. Beachten Sie bitte auch, dass das Klinikum Braunschweig nicht am so genannten Klinik-Card-Verfahren teilnimmt. Dies bedeutet, dass die Abrechnung der von Ihnen in Anspruch genommenen Wahlleistungen direkt mit Ihnen erfolgt.
Einschränkungen bei Inanspruchnahme von Wahlleistungen
Die zwischen dem Krankenhaus und dem Patienten vereinbarten gesondert berechenbaren Wahlleistungen werden im Rahmen der personellen und sächlichen Möglichkeiten des Krankenhauses erbracht, soweit dadurch die allgemeinen Krankenhausleistungen nicht beeinträchtigt werden. Das Krankenhaus kann den Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung bei Patienten, welche die Kosten einer früheren Krankenhausbehandlung nicht bzw. trotz Fälligkeit verspätet gezahlt haben, ablehnen. Das Krankenhaus kann die Erbringung von Wahlleistungen sofort vorübergehend einstellen, soweit und solange dies für die Erbringung der allgemeinen Krankenhausleistungen gegenüber anderen Patienten erforderlich wird; im übrigen kann die Vereinbarung vom Patienten an jedem Tag zum Ende des folgenden Tages gekündigt werden; aus wichtigem Grund kann die Vereinbarung von beiden Teilen ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
Abschlagszahlungen bei Inanspruchnahme von Wahlleistungen
Sofern Wahlleistungen vereinbart worden sind, können seitens des Krankenhauses sowohl angemessene Vorauszahlungen als auch angemessene Abschlagszahlungen verlangt werden.