Bestrahlung gutartiger Erkrankungen

 Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann

Prof. Dr. Wolf­gang Hoff­mann

Celler Straße 38, 38114 Braunschweig
Fax: +49 531 595 3453

Mit Hilfe der Strahlentherapie lassen sich nicht nur bösartige Erkrankungen behandeln.

Gutartige Erkrankungen, die bestrahlt werden können, sind orthopädische Probleme an Gelenken und Sehnen, die mit chronischen Schmerzen und oft mit Weichteilschwellungen einhergehen. Es handelt sich um altersbedingte, entzündliche/rheumatische oder verletzungsbedingte Veränderungen.

Bei welchen Krankheitsbildern ist das Behandlungsverfahren geeignet?

Zur Schmerztherapie bei entzündeten Sehnen oder degenerativen Veränderungen:

  • Verschleißerscheinungen (Arthrose) von Hüft-, Knie- oder Sprunggelenk
  • Arthrose und Verkalkungen an Schultern, aber auch an anderen Gelenken
  • Rotatorenmanschettenruptur der Sehne kleinerer Muskeln im Schulterbereich
  • Epicondylitis humero-radialis & -ulnaris („Tennis-Ellenbogen", „Golfer-Ellenbogen")
  • Reizzustände der Achillessehne am Sehnenansetz zum Sprunggelenk
  • Dornförmige Verkalkung des Sehnenansatzes der Achillessehne (dorsaler Fersensporn) oder des Sehnenansatzes der Sehnenplatte der Fußsohle (plantarer Fersensporn).
  • Arthrose der Fingerend- oder Fingermittelgelenke mit Schmerz, Weichteilschwellung und Funktionseinschränkung (Heberden- und Bouchardt-Arthrosen).
  • Rheumatische Gelenksveränderungen an Finger- und Fußgrundgelenken

Weitere gutartige Erkrankungen, die bestrahlt werden können, um ein Fortschreiten der Erkrankung zu stoppen, sind:

  • Dupuytren’sche Kontraktur (Verhärtung und Verkürzung der Sehnen der Handinnenfläche)
  • Morbus Ledderhose (Verhärtung und Verkürzung der Sehnen der Fußsohle)
  • überschießende Narben (Keloide)
  • endokrine Orbitopathie

Auch die Brustdrüse des Mannes kann bei der hormonellen Behandlung des Prostata-Karzinomes vorbeugend bestrahlt werden, damit diese nicht mit einem Wachstum auf die Hormontherapie reagiert.

Vor einer Hüft-Operation mit Einbau einer Totalendoprothese kan eine einmalige Bestrahlung anschließende Verkalkungen in den Weichteilgeweben verhindern.

Welche Ziele hat die Behandlung?

Wenn belastende Beschwerden über Monate bestehen und sich mit anderen Behandlungen nicht ausreichend therapieren lassen, besteht die Indikation zur Bestrahlung. Ziel ist die Schmerzlinderung, im optimalen Fall die Schmerzfreiheit.

Wie wirkt die Behandlung?

Die Bestrahlung erfolgt mit ionisierenden Strahlen ähnlich Röntgenstrahlen. Eine Schwangerschaft sollte daher ausgeschlossen sein. Bei Patienten unter 40 Jahren sollte die Behandlung nur bei erheblichem Leidensdruck und deutlicher Einschränkung der Lebensqualität erfolgen. Kinder und Jugendliche würde man eher nicht bestrahlen.

Wie ist der Ablauf der Behandlung?

Insgesamt erfolgen in der Regel 6 Bestrahlungssitzungen innerhalb von 2 Wochen mit einer Bestrahlungszeit unter einer Minute.

Das Ansprechen der Behandlung ist meistens erst nach Abschluss der Bestrahlung (innerhalb von 8-12 Wochen) zu erwarten. Die Ansprechen mit Schmerzfreiheit oder Schmerzbesserung liegt je nach behandelter Region zwischen 50 und 80%. Ist keine Besserung oder nur eine geringe ungenügende Besserung eingetreten, kann eine 2. Bestrahlungsserie erfolgen, welche identisch zur ersten abläuft. Diese sollte frühestens 3 Monate nach Abschluss der ersten erfolgen.

Welche Komplikationen können auftreten?

Nebenwirkungen sind bei dieser Therapieform nicht zu erwarten. Im ungünstigsten Fall wird keine Änderung der Schmerzen erzielt. Mit einer längerfristigen Verschlimmerung der Beschwerden durch eine Strahlentherapie ist nicht zu rechnen.