Ermächtigung Neurologie

Ermächtigungsumfang

Dr. T. Weiland:

Auf Überweisung von Vertragsärzten für Nervenheilkunde und Neurologie:

Konsiliaruntersuchung und ggf. Mitbehandlung von Patienten mit speziellen neurogen bedingten Bewegungsstörungen.
01321, 01430, 01435, 16220 ,16222, 16230, 16231, 16233, 16310, 16321, 16322.

Die Ermächtigung berechtigt dazu, für im Zusammenhang mit dem erteilten Ermächtigungsumfang erforderliche Zusatzuntersuchungen, Überweisungen an zugelassene Vertragsärzte und MVZ vorzunehmen. Überweisungen an andere ermächtigte Krankenhausärzte sind nur zulässig, sofern diese im Rahmen ihrer Ermächtigung auf Überweisung von anderen ermächtigten Ärzten tätig werden dürfen.