Ermächtigung Frauenheilkunde

Ermächtigungsumfang

I. Auf Überweisung von Vertragsärzten:

  1.  Konsiliaruntersuchung in besonderen Zweifelsfällen zur Abklärung der Frage, ob ein operativer Eingriff zur Brustrekonstruktion bei Patientinnen mit nachgewiesenem Mamma-Karzinom oder Unfallverletzungen der weiblichen Brust in der Abteilung für Senologie der Städtischen Klinikum Braunschweig gGmbH, Celler Str. 38, erforderlich ist, ggf. einschl. einmaliger Beratung der Patienten.
    01320, 01602, 02340, 02341, 33041, 40104, 40120, 40144.
  2. Konsiliaruntersuchung und ggf. Nachbehandlung nach stationär in der Abteilung für Senologie der Städtischen Klinikum Braunschweig gGmbH, Celler Str. 38, durchgeführten Eingriffen wegen nicht vorhersehbarer und erst nach Abschluss der poststationären Behandlung gemäß § 115a SGB V sowie die Art der Komplikationen sind bei der Abrechnung anzugeben. 
    01320, 01602, 02300, 02340, 02341, 08345, 33041, 40104, 40120, 40144, 99802, 99803, 99805.

    Die Ermächtigung berechtigt dazu, für im Zusammenhang mit dem erteilten Ermächtigungsumfang erforderliche Zusatzuntersuchungen, Überweisungen an zugelassene Vertragsärzte und MVZ vorzunehmen. Überweisungen an andere ermächtigte Krankenhausärzte sind nur zulässig, sofern diese im Rahmen ihrer Ermächtigung auf Überweisung von anderen ermächtigten Ärzten tätig werden dürfen.

II. Durchführung folgender Leistungen im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie Screening gemäß der Anlage 9.2 des Bundesmantelvertrages-Ärzte bzw. Bundesmantelvertrages-Ärzte/Ersatzkassen auf Veranlassung der programmverantwortlichen Ärzte bzw. der Screening-Einheit-Ost:
Teilnahme an der multidisziplinären Fallkonferenz gemäß §§ 13,21 und 29 der Anlage 9.2 der Bundesmantelverträge einschl. der Kostenpauschale für die Teilnahme an den Fallkonferenzen.
01758, 40852.