• Angaben zur Person
  • Ermächtigungen
  • Mitgliedschaften

Geburtsort

Eschweiler bei Aachen

Beruflicher Werdegang

Seit 2005
Ltd. OÄ Interdisz. Brustzentrum

Seit 2008
Fachärztin am Klinikum Wolfenbüttel

2004
Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der UFK Ulm

1996-2003
DEGUM II Pränataldiagnostik

1988-1995
Facharztausbildung Klinikum St.-Jürgen-Straße, Bremen

1994
Facharztanerkennung

1987-88
Assistenzärztin Innere Medizin Klinikum Bückeburg

1980-86
Studium an der MH Hannover und der FU Berlin (PJ)

1987
Studienaufenthalte an der Universität Bristol/General Hospital Plymouth/Walsgrave Hospital Coventry (PJ)

Qualifikation

  • Senior Mammaoperateur
  • DEGUM II Mammasonographie
  • Auditorin Onkozert/DKG
  • Qualifikation Studienleitung
  • Qualifikation fachgebundene genetische Beratung
  • Weiterbildung Ärztliches Qualitätsmanagement
  • Weiterbildung Geburtshilfe/Perinatalmedizin
  • Programmverantwortliche Ärztin Mammographie-Screening

Fachgebiete

  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin

Ermächtigungsumfang

I. Auf Überweisung von Vertragsärzten:

  1.  Konsiliaruntersuchung in besonderen Zweifelsfällen zur Abklärung der Frage, ob ein operativer Eingriff zur Brustrekonstruktion bei Patientinnen mit nachgewiesenem Mamma-Karzinom oder Unfallverletzungen der weiblichen Brust in der Abteilung für Senologie der Städtischen Klinikum Braunschweig gGmbH, Celler Str. 38, erforderlich ist, ggf. einschl. einmaliger Beratung der Patienten.
    01320, 01602, 02340, 02341, 33041, 40104, 40120, 40144.
  2. Konsiliaruntersuchung und ggf. Nachbehandlung nach stationär in der Abteilung für Senologie der Städtischen Klinikum Braunschweig gGmbH, Celler Str. 38, durchgeführten Eingriffen wegen nicht vorhersehbarer und erst nach Abschluss der poststationären Behandlung gemäß § 115a SGB V sowie die Art der Komplikationen sind bei der Abrechnung anzugeben. 
    01320, 01602, 02300, 02340, 02341, 08345, 33041, 40104, 40120, 40144, 99802, 99803, 99805.

    Die Ermächtigung berechtigt dazu, für im Zusammenhang mit dem erteilten Ermächtigungsumfang erforderliche Zusatzuntersuchungen, Überweisungen an zugelassene Vertragsärzte und MVZ vorzunehmen. Überweisungen an andere ermächtigte Krankenhausärzte sind nur zulässig, sofern diese im Rahmen ihrer Ermächtigung auf Überweisung von anderen ermächtigten Ärzten tätig werden dürfen.

II. Durchführung folgender Leistungen im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie Screening gemäß der Anlage 9.2 des Bundesmantelvertrages-Ärzte bzw. Bundesmantelvertrages-Ärzte/Ersatzkassen auf Veranlassung der programmverantwortlichen Ärzte bzw. der Screening-Einheit-Ost:
Teilnahme an der multidisziplinären Fallkonferenz gemäß §§ 13,21 und 29 der Anlage 9.2 der Bundesmantelverträge einschl. der Kostenpauschale für die Teilnahme an den Fallkonferenzen.
01758, 40852.

Ermächtigung ambulante Versorgung

Mitgliedschaften

DEGUM, FMF