Fixierungen und sonstige freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) Teil 1

Modul 2: Recht / Gesetzliche Vorgaben
Datum
04.12.2019
Uhrzeit
09:30 bis 13:30 Uhr
Anmeldefrist
23.10.2019
Teilnehmerzahl
Mindestens 10 Teilnehmer, höchstens 20 Teilnehmer
Zielgruppe
Ärztlicher Dienst, Pflegedienst, Stationsleitungen
Veranstalter
Städtisches Klinikum Braunschweig
Veranstaltungsort
Bildungszentrum
Naumburgstraße 15
38124 Braunschweig
Kurzbeschreibung
Seminar-Nr. M 02 19 55

Das Seminar gibt Einblicke in den aktuellen Stand der Rechtslage und vermittelt den Teilnehmern Klarheit darüber, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen eine Fixierung zulässig und/oder geboten ist.

Ziel:

Vermittlung Problembewusstsein in "kritischen" Situationen

  1. Fixierungen und sonstige freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM)

Medizinische Notwendigkeit oder Freiheitsberaubung?

Pflegekräfte und Ärzte, nicht nur in der Psychiatrie und in der Altenpflege, stehen immer wieder vor dem Problem, motorisch unruhige, extrem verwirrte und hochgradig psychotische Patienten und Bewohner ruhigstellen zu müssen.

Neben der medikamentösen Behandlung stellt die Fixierung ein wirkungsvolles Mittel dar, um die Fremd- bzw. Eigengefährdung des Betroffenen zu verhindern. Häufig besteht unter den Beschäftigten jedoch eine große Rechtsunsicherheit, wann und ob überhaupt fixiert werden darf bzw. wann die Pflicht zur Fixierung/zu sonstigen freiheitsentziehenden Maßnahmen vorliegt.

Der Bedarf an Fachwissen zum Thema "Vermeidung von Fixierungen" wächst sichtbar ständig. Die Position des Verfahrenspflegers wurde neu belebt. Erwerben Sie das nötige Wissen über die Möglichkeiten zur Vermeidung von Fixierungen und die dazu nötigen technischen Hilfsmittel.

Inhalte:

  • Allgemeine Einführung
  • Definition des Begriffs „Freiheitsentziehende Maßnahmen“
  • Rechtsgrundlagen/ medizinische Bewertungen
  • Voraussetzung für die Anwendung
  • Folgen der Anwendung
  • arbeitsrechtliche Konsequenzen
  • Grenzen
  • Werdenfelser Weg
  • Alternativen zur FEM
  • Beispielsachverhalte und Reflektion
  • Was sind freiheitsentziehende Maßnahmen
    - Unterbringung
    - unterbringungsähnliche Maßnahmen
    - Erheblichkeit/Zeitdauer
  • Genehmigungserfordernisse
    - Wer kann genehmigen
    - Betreuer/ Bevollmächtigter/ Patient
    - Aufgaben des Betreuungsgerichts
  • Dokumentation freiheitsentziehender Maßnahmen
  • Spannungsfeld ärztliche Anordnung - pflegerische Durchführung

Das Seminar gibt Einblicke in den aktuellen Stand der Rechtslage und vermittelt den Teilnehmern Klarheit darüber, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen eine Fixierung zulässig und/oder geboten ist.

Arbeitsweise: Vortrag 

Referent/in / Trainer/in: Frau Barbara Kästner-Wolff, Rechtsanwältin und Mediatorin

Eine Teilnahme an Teil 2: „Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Praxiswird empfohlen.

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