Aqua Fit für Anfänger, Gemischt

Modul 1: Gesundheitsförderung
Datum
07.05.2019
Uhrzeit
16:30 bis 17:00 Uhr
Teilnehmerzahl
8 Personen
Teilnahmegebühr
10,00 €
Zielgruppe
Arbeitssicherheitsfachkräfte, Ärztlicher Dienst, Bereitschaftsdienst Notaufnahme, Beschäftigte aus dem Einkauf, Beschäftigte aus der Instandhaltung, Beschäftigte der Intensivpflegestationen, Beschäftigte im OP, Beschäftigte im Schichtdienst, Beschäftigte im Schreibdienst, Beschäftigte in der Ambulanz, Brandschutzhelferinnen / Brandschutzhelfer, Ersthelferinnen / Ersthelfer, Führungskräfte, Hygienefachkräfte, Neue Beschäftigte, Patienten, Pflegedienst, Psychologinnen / Psychologen, Qualitätsmanagementbeauftragte, Schwangere & werdende Eltern, Sicherheitsbeauftragte, Stationsleitungen, Therapeutischer Dienst, Zuweiser
Veranstalter
Klinikum Braunschweig
Veranstaltungsort
Kurbad Glöckner
Jasperallee 49
38102 Braunschweig
Kurzbeschreibung
Seminar-Nr. M 01 19 27

Gelenkschonendes Herz-Kreislauf-Training, dazu die Schwerelosigkeit des Wassers und der Spaß an der Bewegung - das ist Aqua-Fitness. Einsteiger/-innen lernen die Basisbewegungen und die Nutzung der verschiedenen Geräte wie Poolnudeln oder Hanteln im Wasser.

Inhalte:

Tempo und Anspruch werden im Verlauf des Kurses "Aqua Fit für Anfänger" sanft gesteigert. So sind schnell Ergebnisse zu spüren: Die Kondition verbessert sich. Muskulatur wird aufgebaut, die Beweglichkeit verbessert. Alle Übungen finden im stehtiefen Wasser statt. Damit sind unsere Kurse auch für Nichtschwimmer/-innen geeignet.

Methoden:  praktische Übungen 

Zielgruppe/Teilnahmevoraussetzungen: Alle interessierten Mitarbeiter/-innen, die bisher noch nicht an Aqua Fit Kursen teilgenommen haben. Bitte Badesachen mitbringen.

Seminarleitung: Frau Katharina Graf, Aqua Fitness Trainerin

Teilnahmegebühr: 10,00 € für Mitarbeiter/-innen des Klinikums, Externe Teilnehmer auf Anfrage 

Die Kosten werden über die Personalabteilung automatisch über die Dienstabrechnung eingezogen.

Die Teilnahme zählt nicht als Arbeitszeit.

Hinweis: Für Beschäftigte, die unter die BV Arbeitszeitregelungen (12 Std. Schichten) fallen, wird die Teilnahme im Umfang von max. 2 Tagen/Jahr als Arbeitszeit anerkannt.

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