Patientenverfügung

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Warum ist eine Patientenverfügung sinnvoll?

Jeder kann durch Krankheit oder Unfall in die Lage kommen, selbst keine Entscheidungen mehr treffen zu können. Eine Patientenverfügung kann in dieser Situation wichtige Hinweise auf den Patientenwillen geben. Der Patientenwille wird bei der medizinischen Behandlung ganz grundlegend berücksichtigt.  Auch wenn es sinnvoll ist, eine Patientenverfügung zu erstellen, so bleibt es doch jedem überlassen, ob er das tun möchte; niemand kann dazu gezwungen werden.

Wie erstelle ich eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist an keine besondere Form gebunden. Sie ist daher auch ohne notarielle Beglaubigung wirksam. Es wird aber – insbesondere bei akut kranken oder bei alten Menschen - empfohlen, einen „Zeugen“ unterzeichnen zu lassen. Mit seiner Unterschrift würde er bekunden, dass er den Verfasser als entscheidungsfähig einschätzt.  Es ist sinnvoll, eine Patientenverfügung alle 2 Jahre zu überprüfen. Durch Ihre dann jeweils mit Datum hinzugefügte weitere Unterschrift wird diese bekräftigt und dokumentiert.  Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos abgeändert oder auch widerrufen werden!

Wo kann ich mich vor der Abfassung einer Patientenverfügung beraten lassen?

Weil die Patientenverfügung der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt in einer konkreten Situation einen Hinweis auf den erklärten bzw. mutmaßlichen Willen einer Patientin bzw. eines Patienten geben soll, sollte sie möglichst individuell gestaltet sein. Wir empfehlen, sich vor der Abfassung einer Patientenverfügung beraten zu lassen. Der Hospizverein Braunschweig bietet diese Beratung an. Sie können auch Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt fragen, ob er Ihnen bei der Abfassung Ihrer Patientenverfügung behilflich sein kann. Eine professionelle Beratung kann ferner bei Notaren nachgefragt werden.

Welche wichtigen Angaben soll eine Patientenverfügung enthalten?

  1. Name, Vorname, ggf. Geburtsname, Geburtsdatum, Anschrift
  2. Möglichst konkrete Aussagen zu den gesundheitlichen Situationen, für die Ihre Patientenverfügung gelten soll.
  3. Aussagen zu ärztlichen Behandlungsmaßnahmen, die Sie wünschen oder ausschließen möchten. 
  4. Möglichst Benennung eines Bevollmächtigten für medizinische Behandlungsfragen.  
  5. Ort, Datum, Unterschrift.

Gibt es geeignete Vordrucke, um eine Patientenverfügung abzufassen?

Diese Broschüren informieren gründlich über die Hintergründe zur Patientenverfügung und helfen Ihnen bei der eigenen Entscheidungsfindung, welche medizinischen Maßnahmen Sie befürworten oder ablehnen möchte. Sie bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihren Willen für den Fall einer schweren Erkrankung zu dokumentieren. Es ist empfehlenswert, einen Ihnen nahestehenden Menschen zu bevollmächtigen, Ihren Willen umzusetzen. 

  1. Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Handreichung mit Textbausteinen zur Erstellung einer Patientenverfügung an.
    Titel: Patientenverfügung, Leiden – Krankheit – Sterben 
    Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?
  2. Das Bayerische Justizministerium hat eine sehr umfangreiche Broschüre zur Abfassung einer Patientenverfügung herausgegeben.
    Titel: Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter 
  3. Beide christlichen Kirchen haben eine gemeinsame Broschüre zur Patientenverfügung erstellt 
    Titel: Christliche Patientenvorsorge

Darüber hinaus steht im Internet eine große Auswahl anderer Vordrucke zur Verfügung.

Erstellen Sie Kopien Ihrer Patientenverfügung und geben Sie diese Ihnen nahestehenden Personen und Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt.  Händigen Sie insbesondere eine Originalausfertigung Ihrem Bevollmächtigten aus. Tragen Sie am besten auch einen Hinweis auf Ihre Patientenverfügung bei sich, z.B. in Form einer kleinen Karte in Ihrem Portemonnaie, auf der steht, wo Sie Ihre Verfügung hinterlegt haben und wer im Notfall zu verständigen ist.

Soll ich meine Patientenverfügung zu einem Klinikaufenthalt mitnehmen?

Ja. Weisen Sie bei Krankenhausaufnahme auf Ihre Verfügung hin und veranlassen Sie, dass eine Kopie Ihrer Patientenverfügung in Ihre Krankenakte geheftet wird. Informieren Sie vor jedem geplanten Krankenhausaufenthalt Ihren Bevollmächtigten. Nennen Sie beim Aufnahmegespräch in der Klinik Namen, Anschrift und Telefonnummer Ihres Hausarztes, damit er erforderlichenfalls als Ansprechpartner angerufen werden kann.

Wann kommt eine Patientenverfügung zur Anwendung?

Ist eine Patientin bzw. ein Patient nicht einwilligungsfähig, so müssen Ärzte und Bevollmächtigte bzw. ggf. Betreuer prüfen, ob die Festlegungen in der schriftlichen Patientenverfügung der aktuellen Behandlungssituation entsprechen. Liegt eine solche Übereinstimmung vor, ist der Wille des Patienten gemäß der Patientenverfügung umzusetzen. Treffen die Festlegungen jedoch nicht auf die aktuelle Behandlungssituation zu, muss der Bevollmächtigte oder Betreuer unter Beachtung des mutmaßlichen Patientenwillens entscheiden, ob er in die Untersuchung, die Heilbehandlung oder den ärztlichen Eingriff einzuwilligen hat. In diesem Fall wird die Entscheidung über die Durchführung einer ärztlichen Maßnahme im Dialog zwischen Arzt und Bevollmächtigten oder Betreuer getroffen.

Was kann ich tun, wenn es Fragen oder Unklarheiten zur Wirksamkeit einer Patientenverfügung gibt?

Das Klinische Ethikkomitee bietet dazu Beratung an.
 
Was geschieht, wenn es keine Patientenverfügung gibt?

Gibt es keine Patientenverfügung, muss der Bevollmächtigte oder Betreuer unter Beachtung des mutmaßlichen Patientenwillens entscheiden, ob er in die Untersuchung, die Heilbehandlung oder den ärztlichen Eingriff einzuwilligen hat. Manchmal können sich Arzt und Bevollmächtigter oder Betreuer nicht über den mutmaßlichen Patientenwillen einigen. Meint ein Bevollmächtigter/Betreuer, entgegen der ärztlichen Empfehlung eine besonders risikobehaftete Untersuchung oder eine Therapiebeendigung für den Patienten erwirken zu müssen, dann muss er beim Betreuungsgericht beantragen, seine Entscheidung zu genehmigen.

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