Andere Bezeichnungen: Kryptokokkose-Erreger, Cryptococcose-Erreger, Cryptococcus neoformans, Cryptococcus gattii, Cryptococcus laurentii, Cryptococcus albidus, Cryptococcus adeliensis, Torulose, Buschke-Erkrankung (frühere Bezeichnung: Erreger der Europäischen Blastomykose)
Indikation: V.a. Kryptokokkose, Verlaufskontrolle unter Therapie
Untersuchungsauftrag:
Auf der Einsendekarte 16 unter „Untersuchungsauftrag“, „Spezielle Erreger“ das Feld „Kryptokokken“ stricheln. Bitte Angaben zur Klinik und ggf. Immunsuppression machen.
Material, Menge, Entnahmetechnik:
Zur Erregerisolierung geeignete Untersuchungsmaterialien sind Liquor (Zerebrospinalflüssigkeit), Blut, Tracheal-, Bronchialsekret, Urin, Punktate und Gewebe.
Zur Entnahmetechnik s. unter den angegebenen Materialien im Einsenderheft.
Transportverpackung:
Liquor bitte sofort in das Labor transportieren (siehe auch Liquor/Stufendiagnostik).
Bearbeitungsdauer:
Hinweise zur Befundinterpretation
Zum mikroskopischen Nachweis sind Flüssigkeiten wie Liquor am besten geeignet. Dazu wird ein sog. Tuschepräparat aus dem Liquorsediment angefertigt, das direkt beurteilt werden kann. Da die Primärinfektion der Lunge zumeist asymptomatisch verläuft, ist der Nachweis aus Atemwegsmaterialien sehr selten. Der kulturelle Nachweis (Pilzkultur) hat eine höhere diagnostische Sensitivität und Spezifität als der mikroskopische Nachweis von Kryptokokken. Die kulturelle Anzucht von Kryptokokken gelingt in aller Regel innerhalb weniger Tage. Ein kultureller Nachweis von Kryptokokken sollte stets abgeklärt werden, da Kryptokokken sehr selten als Begleitflora auftreten.
Besonderheiten
Das IfSG sieht keine Meldepflicht von Pilzinfektionen vor. Dennoch ist eine Meldung an das Konsiliarlabor für Cryptococcus neoformans am Robert Koch-Institut erwünscht. Cryptococcus neoformans gehört zur Risikogruppe 2.