Untersuchungsauftrag:
Bitte immer vorab telefonisch den Diensthabende(n) Ärztin/Arzt über einen Diphtherieverdacht verständigen (s. Öffnungszeiten)!
Auf der Einsendekarte 16 i. Kopf unter „Klinische Angaben“ das Feld „Weitere Angaben/Hinweise“ stricheln und handschriftlich „V.a. Diphtherie“ eintragen. Alternativ: Auf der Einsendekarte 16 unter „Untersuchungsauftrag“, „Spezielle Erreger“ das Feld „Sonstiges“ stricheln und handschriftlich „V.a. Diphtherie“ eintragen.
Material, Menge:
Geeignete Materialien:
Rachenabstriche, bei V. a. kutane Infektionen (z. B. Nabeldiphtherie) Abstriche von den entsprechenden Lokalisationen. Im letzten Fall zusätzlich Rachen- bzw. Nasopharyngealabstriche nehmen.
Entnahmetechnik:
Falls Pseudomembranen zu sehen sind, sollte der Abstrich unterhalb der Pseudomembran abgenommen werden (Achtung: blutet!) bzw. ein Stück Pseudomembran mit einer sterilen Zange abgezupft und in steriler NaCl-Lösung eingesandt werden.
Rascher Transport in das Labor (Taxi!)! Übliche Transportverpackung ist ausreichend [Umwelt-Informations-Zentrum, UIZ].
Bearbeitungsdauer:
Hinweise zur Befundinterpretation
Die Mikroskopie (Gram- plus Neisserfärbung) ist unzuverlässig und erlaubt im positivem Fall nur eine Verdachtsdiagnose.
Die Diagnose „Corynebacterium diphtheriae“ beweist allein auch noch keine Diphtherie, da nicht alle Stämme toxinbildend sind, d. h. der Toxinnachweis ist zwingend erforderlich.
Besonderheiten
Im Verdachtsfall und bei negativer oder unbekannter Impfanamnese: Antitoxingabe!
Bereits der Verdachtsfall ist meldepflichtig an das zuständige Gesundheitsamt nach § 6(1) IfSG.