Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung Norbert Kohlmeyer
Schwerbehindertenvertretung

Nor­bert Kohl­mey­er

Celler Straße 38, 38114 Braunschweig
Per E-Mail kontaktieren betriebsrätlich
1. Stellvertreterin SBV Antje Pohle
1. Stellvertreterin SBV

Ant­je Poh­le

Celler Straße 38, 38114 Braunschweig
Per E-Mail kontaktieren betriebsrätlich

Welche Aufgaben hat die Schwerbehindertenvertretung?

Die Schwerbehindertenvertretung vertritt die Interessen der Schwerbehinderten, der mit den schwerbehinderten gleichgestellten Beschäftigten und die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die einen Antrag auf Anerkennung gestellt haben oder beabsichtigen, einen Antrag zu stellen.

Was ist eine Schwerbehinderung?

Definiert wird eine Behinderung im § 2Abs. 1 Sozialgesetzbuch IX wie folgt:

"Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von  Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist."

Das Vorliegen einer Behinderung und der Grad der Behinderung stellen die Versorgungämter fest. Der Grad der Behinderung wird in 10er-Graden zwischen 10 und 100 festgesetzt. Schwerbehinderter im Sinne des Sozialgesetzbuches IX sind Personen mit einem Grad der Behinderung von 50 und mehr. Personen mit einem Grad der Behinderung zwischen 30 und 50 können sich auf Antrag von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen.

Diesem Antrag gibt die Agentur für Arbeit statt, wenn der behinderte Mensch infolge seiner Behinderung ohne Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten kann.

Wir kümmern ums um Ihre Belange

Die Schwerbehindertenvertretung unterstützt und berät in allen Fragen, die einer gesundheitlichen Beeinträchtigung und einer daraus folgenden Beinderung zu tun hat.

Wir kümmern uns um die Belange schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, stehen aber selbstverständlich auch denjenigen mit Rat und Tat und Hilfe zur Verfügung, die gesundheitlichen Probleme haben oder noch nicht als "schwerbehindert" gelten.

Sie können die Schwerbehindertenvertretung ebenso wie den Betriebsrat während der Arbeitszeit aufsuchen. Versäumnisse der Arbeitszeit, die zur Inanspruchnahme der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind, haben keine Minderung des Arbeitsentgeltes zur Folge. Die Gespräche mit der Schwerbehindertenvertretung sind vertraulich.

Wir - das Team der Schwerbehindertenvertretung - werden auch zukünftig betrieblich dafür eintreten und einfordern, dass die Betriebsleitung sich ihrer Verantwortung gegenüber gesundheitlich beeinträchtigten MitarbeiterInnen stellt und die Integration dieser MitarbeiterInnen im Arbeitsprozess unter Beachtung ihrer Situation unter Ausschöpfung der betrieblichen Möglichkeiten sichergestellt wird.

weitere Ansprechpartner
SchwerbehindertenvertretungJulia Daube
 Julia Daube
Salzdahlumer Straße 90, 38126 Braunschweig
SchwerbehindertenvertretungMarion Raasch