Statement zum Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig: Das skbs agiert nicht gegen seine Beschäftigten
Das Städtische Klinikum Braunschweig hat das Urteil sowie die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Braunschweig zur Kenntnis genommen. Das Klinikum agiert explizit nicht gegen seine Beschäftigten, jeder geltend gemachte Anspruch wurde geprüft.
Sollte sich letztgültig herausstellen, dass das Städtische Klinikum die infrage stehenden Mittel anders hätte beantragen müssen, ist das Klinikum in der Lage, diesen Fall über seine Haftpflichtversicherung abzubilden. Wir stehen zur Bewertung des Urteils daher momentan in einem engen
Austausch mit unserem Versicherer und bieten unseren Beschäftigten – wie schon zu Beginn – unsere volle Unterstützung bei der Klärung des Sachverhaltes an.
Sollte sich bestätigen, dass es sich bei dem vorliegenden Urteil um einen Präzedenzfall handelt, wird das Städtische Klinikum diesen Fall ebenfalls mit der Versicherung abklären, um die Auszahlung der Mittel ohne Notwendigkeit für eine Sammelklage zu ermöglichen.
Zur Einordnung:
Es handelt sich dabei konkret um ein Urteil in erster Instanz zur Auszahlung der dritten von insgesamt drei sogenannten „Coronaprämien“, mit denen der Gesetzgeber Pflegekräfte in Krankenhäusern unterstütze. Hierbei handelte es sich um Fremdmittel, die durch das Klinikum zur Auszahlung gebracht wurden.
Die ersten beiden Auszahlungsrunden erfolgten problemlos, lediglich in der dritten Auszahlungsrunde war zum damaligen Zeitpunkt nicht ausreichend klar, inwiefern einzelne Teilzeitkräfte in der Pflege ebenfalls einen Anspruch auf Auszahlung