Besuche im Klinikum Braunschweig ab dem 02. Mai 2022 eingeschränkt wieder möglich

29.04.2022

Gute Nachrichten für Patient:innen, Angehörige und Besucher:innen des Klinikums Braunschweig. Nach langer Zeit wird das generelle Besuchsverbot gelockert. Ab Montag, 02. Mai 2022, sind im Zeitraum von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr Besuche im eingeschränkten Maße wieder möglich. Grundsätzlich gilt weiterhin während des gesamten Aufenthaltes im Klinikum die FFP2-Maskenpflicht.

Es kann eine Person pro Patient:in und pro Tag für maximal 60 Minuten zu Besuch kommen; auf den Intensivstationen, in der Geburtshilfe, in der Kinderklinik und für Palliativpatient:innen nach Absprache.

Voraussetzung dafür ist, dass sich alle Besucher:innen beim Betreten der Klinik vor Ort registrieren müssen. Außerdem gilt die 1G-Regelung. Das bedeutet die Vorlage eines zertifizierten AG-Tests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf bzw. eines PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf – dies gilt unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus.

Das Klinikum bietet keine Testungen vor Ort an, allerdings finden sich in unmittelbarer Nähe zum Haupteingang der beiden Standorte Salzdahlumer Straße und Celler Straße jeweils ein Bürgertestzentrum.

„Wir freuen uns, dass wir mit dieser Lockerung eine vorsichtige Wiedereröffnung und damit ein Stück Normalität ermöglichen können“, freut sich der Ärztliche Direktor, Dr. Thomas Bartkiewicz.

Personen, die Symptome einer COVID-19-Infektion aufweisen, dürfen das Krankenhaus nicht betreten.

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