3G-Regelung auch im Klinikum: Neue Besuchsregelung ab 30. August 2021

27.08.2021

Ab dem 30. August 2021 gilt gemäß der neuen niedersächsischen Coronaverordnung die 3G-Regelung – demnach wird nur Geimpften, Genesenen oder Getesteten der Zutritt ins Klinikum gewährt. Maximal zwei Besucher*innen pro Patient*innen pro Tag für 30 Minuten in der Zeit von 12 bis 18 Uhr sind möglich. Die beiden Besucher*innen können auch gleichzeitig für 30 Minuten zu Besuch kommen.

Die 3G-Regelung für Besucher*innen von Patienten*innen in Krankenhäusern in Niedersachsen besagt:

  • Vollständig Geimpfte benötigen keinen Testnachweis, müssen aber ihren Impfausweis vorlegen.
  • Nicht vollständig Geimpfte benötigen einen tagesaktuellen Test (Antigen- oder PCR-Test) mit offizieller Bescheinigung einer anerkannten Teststelle.
  • Genesene benötigen auch einen tagesaktuellen Test (Antigen- oder PCR-Test) mit offizieller Bescheinigung einer anerkannten Teststelle.
  • Der Testnachweis muss vom Tag des Besuches stammen. Eine Auflistung der Corona-Testzentren finden Sie auf der Webseite der Stadt Braunschweig.

Minderjährige dürfen ihre Eltern, Großeltern, Verwandte etc. ebenfalls besuchen, allerdings müssen sie ab dem 7. Lebensjahr einen tagesaktuellen negativen Test (Antigen- oder PCR-Test) oder einen gültigen Impfnachweis vorzeigen. Wir weisen darauf hin, dass vollständig geimpfte Personen (ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung) Notfallpatient*innen in die Notaufnahme begleiten dürfen, wobei in der Regel nur eine Begleitperson pro Notfallpatient*in vorgesehen ist. Bei nicht vollständig geimpften Personen wird die Begleitmöglichkeit im Einzelfall geprüft. Im Kreißsaal, in der Kinderklinik und für Angehörige von Patient*innen, die palliativmedizinisch betreut werden, wird ebenfalls die 3G-Regelung umgesetzt.

Das Einlassverfahren für Besucher findet weiterhin über die Luca-App statt. Und auch die gängigen Hygieneregeln sind bei einem Besuch nach wie vor einzuhalten. Es besteht weiterhin Maskenpflicht im gesamten Krankenhaus.

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