Medizin
26.03.2024 - Ab dem 30. März 2024 gilt keine FFP2-Maskenpflicht mehr im Klinikum. Maskenpflicht beruht auf Freiwilligkeit. Ausnahme: Im Ausbruchsfall gehört Maskentragen zum Ausbruchsmanagement und wird vom Ausbruchsteam und dem Gesundheitsamt ausdrücklich empfohlen.
Für Besucherinnen und Besucher gelten folgende Regeln ab 30. März 2024:
Die Maskenpflicht entfällt. Maskentragen ist freiwillig.
Besuchsverbot bei Husten, Schnupfen, Fieber und Durchfall.
Es können täglich zwei Personen pro Patient oder Patientin für maximal 60 Minuten in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu Besuch kommen. Ausnahme: Geburtshilfe, Kinderklinik, Intensivstation und Palliativstation nach Absprache mit dem Personal.
Die grundsätzlichen Hygienemaßnahmen (Hände waschen, Hände desinfizieren, regelmäßiges Lüften, Niesetikette, Abstandsregel) bei sonstigen Infektionskrankheiten bleiben bestehen.
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